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schwister und kein Vermögen „zurückgelassen hatte, so drängte ihn doch,
nachdem das Innviertel von Osterreich getrennt und der Krone Bayern
übergeben wurde, ein inneres Gefühl nach seinem Vaterlande zurück;
er verließ daher im Anfange 1313 St . M a r t i n , und trat bey
dem Linzer Magistrate als Conceptspracticant ein. Allein, da er hier
keine Aussicht auf Beförderung vor sich sah und sein in St . Mar.
ti n erspartes weniges Vermögen zur Neige ging, trat er im Anfange
1314 wieder von da aus, nahm die Stelle eines Amtsschreibers beyder
Domcapitular<Herrschaft B a umga rt en berg an, wurde dann noch
dasselbe Jahr zumSyndicus des landesfur.il. Marktes Mauth hausen,
dann im Anfange 1816 zum Verwalter der Stadtgülten in Linz, und
endlich imDecember 1313 zum Magistratsrathe dieser Provinzial-Haupt-
stadt ernannt. — Als 1321 die Geschäfte der Justiz von dem Linzer
Magistrate getrennt und ein Stadt- und Landrecht daselbst errichtet wor-
den , wurde er auf sein Ansuchen zum Rathsprotocollisten dieses neuer,
richteten Stadt- und Landrechtes ernannt, 1323 zum Secretär, 1825
zum steyerischen Landrath in Gratz und 1832 zum mahr.-schlesischen
Appellationsrath in Brunn befördert. — Als Magistratsrath in Linz
übernahm er über die von Seite der dortigen Landesregierung an
ihn ergangene Aufforderung die von der damahls bestandenen k. k. Com,
merz-Hofcommission veranstaltete Sammlung sammtl.Gewerbsvorschriften
für die Provinz österreich ob der Enns, und als Landrath in Orätz
wurde er 1825 als provisorischer Commissar für die juridischen Lehrfächer be<
stil.n tt, 1332 zum Generaldirector der sämmtlichen Gymnasien in Steyer-
mark ernannt, welches Amt er jedoch ganz kurze Zeit bekleidete, da
bald darauf seine Beförderung zum mähr.-schles. Appellationsrath erfolgte.
Auch wurde ihm K27 nach dem Tode des damahligen Orätzer Bürgermei-
sters die provisorische Leitung des dortigen Magistrates übertragen, die
er bis zum Eintritt des neuen Bürgermeisters (im Jänner 1320) unun,
terbroHen besorgte. Seine schriftstellerische Laufbahn eröffnete er gleich
nach vollendeten juridischen Studien, durch einige Aufsätze aus der Poli-
zeywissenschaft, die er damahls in dem vom Hofrathe Dr. H ar l in
Er langen herausgegebenen allgemeinen Cameralcorrespondenten ein-
rücken ließ und unter welchen Einer: „Über Preßfreyheit und Bücher-
censur," einiges Aufsehen erregte und ehrende Anerkennung fand. 1814
erschien in den zu Wien herausgekommenen vaterländischen Blattern
eine kurze Vergleichung des österr. neuen bürgerlichen Gesetzbuches mit
dem französ. Civil-Coder, aus seiner Feder, dann nebst einigen Abhand-
lungen in dem österr. Bürgerblatte, Aufsätze streng juristischen Inhalts
in Pratobevera's Materialien für Gesetzkunde und Rechtspflege in
den österr. Staaten, und in der Zeitschrift für österr. Rechtsgelehrsam-
keit und politische Gesetzkunde. Die von ihm bisher erschienenen selbst-
ständigen Werke und Abhandlungen sind: Von der Auslegung und An-
wendung der Gesetze oder Versuch ekles Commentars über die §§. 6 und 7
des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, Linz 1822. — Handbuch
zur Erleichterung bey Anwendung des 2. Theiles des Strafgesetzbuches,
zum Gebrauche für jene Beamle, welche sich mit der Gerichtspfiege über
schwere Polizeyübertretungen beschäftigen, eb. 1824. — Darstellung
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe N-Sed, Volume 4
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe N-Sed
- Volume
- 4
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 660
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie