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Siebenbürgen. II. Geographie und Statistik.
sind: Daß sie in cor^nr« die Rechte ausüben, die dem einzelnen, be<
filterten )ldeligen zustehen; Sitz und Stimme auf den Randlagen; Ter«
ritorialrecht auf ihrem Grund und Boden ; Unabhängigkeit von der Ge»
richtsbarkeit des Kreises, in dem sie liegen, jedoch nur zum Theil, folg-
lich eigene selbstgewählte Richter; Erbschaftsrecht der Besitzungen
der ohne Testament und Erben sterbenden Bürger :c. Die Bauern,
einige privilegirte Communitären ausgenommen, sind Unterthanen
und haben also keine anderen Rechte, als welche ihnen die Urba-
rien zugestehen. Sie theilen sich in Eigcnbchörige (Coluni, .lobbä^),
und Sedler oder Hausler (Il,^uilil,i, H^llor). Die ungar. Nation
führt gleich den andern, in allen Nattonal-Angelegenheiten ein eigenes
Siegel, das immer in den Händen des Unteralbenser Obergespanns ist,
und das einen halben Adler im blauen Feloe mir der Umschrift hat:
3iZillum (^omilatuum 1>2N8iivania«. Die Szekler theilen sich wohl
ebenfalls in 3 Classen (Adel, Burger und Bauern) ein, ihre Munici^
palrechte weichen aber doch hier und da von den ungarischen ab. Ein
Theil derselben ist milirärisirt. (S. Si e b e ndürgisch e Mi l i tär-
gränze.) Ursprünglich hatten alle Szekler gleiche Rechte, waren alle
Gränzsoldaten, und für ihre Kriegsdienste von allen sonstigen Diensten
und Abgaben frey. Sie musiren beständig 100 Reiter im Hoflager
halten. Sonst dienten sie theils zu Pferd, theils zu Fuß. In der
Folge bildete sich unter ihnen ein- 3. Classe aus den reichsten Güterbe-
sitzern, und es entstanden nun die tria A6N6I-A Hiculo^um,
pi-imipili, I^o k'ojeli; I^xidarii oder I^k«i
oder I^äzxeF, auch Oai-akanlolc, Trabanten genamu. Dte
Primoren wurden der Adel der Szekler, erhielten auch die nähmlichen
Rechte, und mußten im Felde mit so vielen Rettern erscheinen, als
ihre Güter, einzelne Reitergüttr (I^ol'äst'A, t>rimis>il3w5) faßten.
Die Reiter oder Primipilen besaßen so viel^and, daß sie bequem mir
einem Pferde dienen konnten. Die Trabanten waren die gemeinen Szek-
ler in den Dorfern, welche auch allein alle Dorftlasten rragen mußten,
und nach ihrer Uniform rothe und grüne Trabanten hießen. l?N hör-
ten jedoch ihre kriegerische Verfassung und ihre Kriegsdienste auf. 17t)4
wurde ein Theil derselben zwar wieder militarisirt, aber ganz verschie?
den von der alten Art, in ordentliche Regimenter gebracht, und zum
großen Gränztruppen-Cordon gezogen, der eine lebendige Gränzmauer
der österr. Staaten in einem über I0l) deutsche Meilen betragenden Hal-
ben Zirkel, vom Anfange der Karpathen, um S. und Ungarn herum,
bis ans adnarische Meer bildet. (Vergl. Mi l i tärgränze.) Unter
den Sachsen in dem Sachsenlande, fanden ursprünglich, und finden
bis heut.e keine in Beziehung auf bürgerliche Freyheiten und Gerechtsa-
men sich untergeordneten Volksclassen und Rangordnungen Statt. Alle
Sachsen haben auf ihrem eigenthümlichen Grunde und Boden gleiche
Rechte und Freyheiten nach ihrer eigenthümlichen Verfqssung und au-
ßer demselben vollkommene Indigenarsrechte. Hiergilt zugleich kein Ad<l,
der Briefadel eben so wenig als adeliger Güter- und Unterthanenbesitz,
den einige Sachsen erhalten haben. Die Sachsen stehen ferner nur
unter ihren selbstgewählten Nichtern. Sie haben ihr eigenthümliches Recht
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe See-V, Volume 5
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe See-V
- Volume
- 5
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 604
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie