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Siedend. Gerichtotafcl. — Siebend. Militargränze.
Siebenbürgische Gerichtstafel, zu Maros-Väsarhely,
ist die 2. Gerichtsinstanz oder Appellationsstelle in den Comitaten de»
Ungarn und den Stühlen der Szetler in Siebenbürgen; in manchen be<
stimmten Rechtssachen auch die 1. Instanz, von wo aus der weitere Zug
an das siebenbürgische Gubernium ergriffen wird. Dieses Gericht wird
von einem Präsidenten geleitet, und besteht aus 3 Protonotarien, 12
wirklichen und 9 besoldeten überzähligen Beysitzern aus dem Magnaten-
und Ritterstande, nebst einem Generalprotocollisten.
Siebenbürgische Hofkanzley, in W i e n , wurde von der
Kaiserinn Mar ia Theresia gegründet. Durch diese Hofstelle wird
alleS ausgefertigt, was von dem Landesfürsten an die ganze Provinz,
oder auch an einzelne Corporationen, oder Personen im Großfürstenthu.
me erlassen wird; insbesondere Privilegien, Rescripte u. s. w. Was in
Angelegenheiten der Justiz, der Polizey, des Kirchenwesens, oder über
einen andern Verwaltungszweig aus der Provinz dem Monarchen vor«
gelegt werden muß, gelangt an diese Hofstelle, welche darüber entschei»
det oder ihren Vorschlag 26 maje5t2t6m erstattet. Chef derselben ist der
siebenbürgische Hofkanzler; die 6 Referendarien haben theils den Rang
von wirklichen Hof-, theils von Gubernialräthen, Hofsecretäre sind 4,
Hofconcipisten 5, nebst 3 Honorar-Hofconcipisten; Registratur und
Archiv hat einen Director, einen Viceregistrator und 2 Registranten,
das Expedit besteht aus einem Director, 6 Kanzlisten und beeideten No«
tarien, dann 2 Accessisten und beeideten Notarien; das Raths- und
Exhibiten-Protokoll hat einen Director, das Taramt einen Taxator und
Conirollor. Übrigens steht diese Hofstelle unmittelbar unter dem Landes»
fürsten.
Siebenbürgische Mil i targränze im Militärgranzlande, er.
streckt sich um das Großfürstenthum Siebenbürgen an dessen südlichen
und östlichen Gränzen. Es gehören zu derselben auch verschiedene Theile
im innern Lande, welche jedoch nur in einigen Gegenden reines Militär-
land sind, in den meisten übrigen völlig mit dem Provinziale vermischt;
darum kann auch der eigentliche Flacheninhalt dieser Gränze nicht be»
stimmt werden. Die Zahl der Einwohner betragt 136 000; an Ortschaf«
ten werden 5 Märkte und 66 Dörfer gezahlt, rechnet man aber alle
i)rte, wo Individuen der Militargränze ansäßig sind, hinzu, so sind
es 14 Märkte und 230 Dörfer. Die S. M. besteht aus 5 Bezirken,
nähmlich dem ersten walachischen, dem zweyten walachischen, dem ersten
Szekler, dem zweyten Szekler Infanterie-Regimentsbezirke, und dem
Bezirke des Szekler Husaren-Regiments. Die Gemeindeverwaltung ist
ganz auf dem Fuße des Provinzialgebiethes eingerichtet; die Dorfrichter
und Geschwornen bilden die unmittelbare Ortsobrigkeit. In den gemisch-
ten Ortschaften der Szekler Regimentsbezirke besteht für die Provinzial-»
Einwohner ein besonderer Dorfrichter, und ein besonderer für die Grän-
zer. Der Hauptnahrungszweig der Letztern besteht in Feldbau und Vieh-
zucht. In derS. M. besinden sichmehrere vorzügliche Sauerbrunnen zu:
Bodok, Borszek, am Bergs Büdös, zu Koväszna, Rod«
na, Szaldobos, Zabola.
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe See-V, Volume 5
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe See-V
- Volume
- 5
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 604
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie