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Stolzenburg. — Stra i Häuser.
sein Lustspiel: Ernst und Scherz (Berlin l804) und seine poet.Schriften
(Carlsruhe 1811).
Stolzenburg, siebenbürg. Dorf im Hermannstadter Stuhle des
Landes der Sachsen, von betriebsamen Menschen bewohnt, in einem
tiefen, von Weingärten und Iruchtbergen umgebenen Thale gelegen.
In der Nahe sieht man die Überreste des Schlosses Sto lzenburg;
am AbHange des Berges ist eine hübsche Gartenanlage.
Stooß, ungar. Bergfiecken im Zipser Comitat, in geringer Ent-
fernung von Schmö'lnitz, hat 1,500 Einwohner, gute Ecsenberg-
werke und Hämmer, und eine kathol. Hauptschule.
Str5 (palazzo reale), colossaler Palast in der Delegation V e-
nedig, des venet. Gouvernements, an der Brenta, oberhalb D olo,
mit herrlichen Gartenanlagen, theils im französischen, theils im engli-
schen Style, mit vielen Alleen, Statuen und Glashäusern. In dem
Palaste befinden sich Kunstsammlungen lc.; auch ist dabey ein pracht-
voller Pferdestall. Früher war es Besitzthum der reichen Familie P i-
sani, später ward es zum Gebrauche des Vicekönigs, Erzherzog Rai-
ner, gekauft, der hier jährlich einige Wochen verweilt.
Strafgesetzbuch, s. Gesetzbuch über verbrechen und
schwere polizeyübertretungen.
Strafhauser (Zuchthauser). Diese Anstalten sind sehr zweck-
mäßig organisirt. Die Sträflinge erhalten nach Bedarf auch Schulun-
terricht und lernen das Weben von Tüchern, Kotzen und Linnen, von
welchen Arbeiten sie Zwangsaufgaben liefern müssen, die im Gelde ab-
geschätzt werden. Was sie darüber verdienen, geht ihnen zur einen Hälfte
auf bessere Kost zu, die anders Hälfte aber erhalten sie erst beym Aus-
tritte. In einer jeden solchen Anstalt sind mehrere Beamte unter einem
Verwalter, l, auch 2 Seelsorger, 1 Schullehrer, Ärzte, Wundärzte,
nebst den Arbeitsaufsehern und Gefangenwärtern angestellt. Die äuße-
ren Wachen werden entweder vom Militär oder von der Polizey-Wach-
mannschaft oder von einer eigenen Wachmannschaft besorgt. In den bey
den Provinzial-St.n befindlichen Spitalanstalten wird der Sträfling
ohne alle Rücksicht aufsein Vergehen behandelt. — St. sind zuWien,
Linz, Grätz, Laibach, Triest, Gradisca, Capo d'Istr ia,
Innsbruck, P rag , B runn , Mantua und Padua. —- Die
Oberdirection der Provinzial-St. wird von der Landesstelle geführt, so
daß die Vorschriften gewöhnlich in den genannten Hauptstädten durch
den Magistrat an die Strafhaus-Verwaltung ergehen, und die Be-
richte derselben eben durch diesen Weg zurückerstattet weiden. Der Ma-
gistrat wählt aus seiner Mitte einen Obervorsteher, welcher die Anstalt
öfter und unversehens besucht, kleinere Gebrechen gleich abstellt, größers
aber zur Untersuchung hem Magistrate anzeigt. In Angelegenheiten,
wo es sich um geistliche Verrichtungen handelt, oder in jenen der Ge-
sundheit hat er mit dem Seelsorger und Hausarzte Rücksprache zu neh-
men; überhaupt ist es die Pflicht des Obervorstehers über die vollstän-
digste Ordnung bey der Anstalt zu wachen, den Hausarbeiten nachzuse-
hen und sich zu überzeugen, daß die Sträflinge gehörig beschäftigt, reli-
giös gebildet und wirklich zu gebesserten und arbeitsamen Menschen für
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe See-V, Volume 5
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe See-V
- Volume
- 5
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 604
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie