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Verwaltungen nach ihrem dermahligen Wirkungskreise/ unter der un-
mittelbaren Oberleitung der k. k. allgemeinen Hofkammer zugewiesen,
wornach auch nach Aufhebung der k. k. Tabak- und Stempelgefallen-Di-
rection / die Recurse über Entscheidungen der k. k. Cameral-Gefällen-
Verwaltungen in Tabak- und Stempelgefallen-Contrebanden von den
Parteyen nicht mehr wie es der 17. §. des Tabakpatents vom 8. May
1784, der §.29 deS Stempelpatents vom 5. Oct. 1302, und der §.
10 des Stempelpatents vom 15. Oct. 1802 anordnet, bey der Tabak-
und Stempelgefallen-Direction eingebracht, sondern wie bey allen übri-
gen Gefallen an die k. k. allgemeine Hofkammer überreicht werden müs-
sen. Die Wirksamkeit der neuen T.-D. hat den 1. Febr. 1835 begon-
nen, jene der Tabak- und Stempelgefällen-Direction aber mit letztem
Jänner 1835 aufgehört.
Tabakgefall. Das T. im ö'sterr. Kaiserthume ist ein Zweig des
Staatseinkommens, dem zu Folge der Staat das ausschließende Recht
besitzt, in den deutschen, böhmischen und galizischen Erbländern Tabak
zu fabriziren, in patentmäßigen Preisen zu verkaufen, und den hier-
aus sich ergebenden Nutzen oder Gewinn zur Deckung seiner öffentli-
chen Bedürfnisse zu verwenden. — In Bezug auf dieses wichtige und viel-
fach interessante Gefall wird eine genügende Darstellung nach der fol-
genden Eintheilung geliefert: I. Geschichte der Entstehung und Ver-
pachtung dieses Gefälles. I I . Dasselbe in k. k. Regie. I I I . Preist,iriff
der Tabakgattungen. — I.Geschichte der Entstehung undVer-
pachtung. Vor 1670 war der Tabak für die österr. Finanzverwaltung
kein Gegenstand von Wichtigkeit. Jedermann durfte ihn einführen ge-
gen Entrichtung von 40 Kreuzer Zollgebühr für den Centner; auch war
der Anbau desselben Niemanden verbothen. Der k. k. Oberst-Land-
jägermeister in Osterreich ob der Enns, Christoph Graf v. Kheven«
hül l er war der Erste, der es dahin brachte, daß durch eine k. k. Ver-
ordnung vom 8. August 1670 allen I n - und Ausländern die Tabakein-
fuhr unter Confiscationsstrafe untersagt, und ihm allein gegen Entrich-
tung der bisher üblichen Zollgebühren in Osterreich ob der Enns auf 12
Jahre überlassen wurde. Dafür verpflichtete er sich aber, die im Lande
ob der Enns zur Jagd abgängigen Erfordernisse, welche nach dem Wun-
sche Kaiser Leopo ld'sl. ohne die Kammergefälle zu beschweren, herge-
stellt werden sollten, aus eigenen Mitteln nach und nach anzuschaffen.
Die Worte, womit Graf Khevenhül ler sein Anbiethen schloß,
verdienen hier besonders angemerkt zu werden, weil sie in dem damah-
ligen Zeitpuncte für eine übertriebene und vermessene Verheißung ge-
halten wurden: Ich erkläre mich, der löbl. Hofkammer ein solches Utile
zu eröffnen und an die Hand zu geben, welches jährlich ein merklich und
mehreres, als bisher an den ordinären, Mauthgefällen eingegangen,
realiter ertragen solle. — Die Stände Österreichs ob der Enns hatten
sich zwar bemüht, diesem Vorschlage entgegenzuarbeiten; durch ihre
Vorstellungen wurde aber nur bewirkt, daß Graf K h evenhüller sich
erklärte, den österreichischen Unterthanen, welche selbst Tabak bauen,
den Verkauf desselben frey zu fassen, und daß er den versprochenen
Nutzen auf 2 und mehrere 1,000 Gulden bestimmte. — Noch während
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe See-V, Volume 5
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe See-V
- Volume
- 5
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 604
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie