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Ungar ischc B e r g g c r ichtc.
ein Lehrer der französischen Sprache, ein Lehrer der Tanzkunst, ein
Lehrer der Fechtkunst, ein Hausinspector. Diese Garde, welche 1809
bey Anfang des Krieges aufgelöst, und 1810 wieder errichtet worden
ist, bildet, wie vorhin, die Leibwache des Kaisers, als König von Un-
garn und Großfürst von Siebenbürgen. Sie ist aber auch zugleich eine
militärische Bildungsanstalt für jene Adelige, welche dazu gewählt wer-
den, und in ihrer frühen Jugend nicht Gelegenheit hatten, diese Bil-
dung zu erhalten. Die Dienstzeit bey der Garde ist auf 5 Jahre festge-
setzt; alle Jahre werden 10 Garden als Lieutenants zur Infanterie oder
Cavallerie befördert. Wer aber nach 5 Jahren au'trelen will, dem wird
die Entlassung nicht versagt , und der Unterlieulenants < Charakter
beybelassen. Die Glieder dieser Garde haben zugleich die Bestim-
mung, beym Aufruf der Insurrecnon in dieselbe eingetheilt zu werden,
wodurch diese gleich bey ihrer ersten Formirung mit einer bedeutenden
Anzahl geschickter Officiere versehen wird. — Die Officiere, Unteroffi-
ciere und Gemeinen müssen daher ungarische Edelleute seyn, wenigstens
ein Jahr bey einem Infanterie- oder Cavallerie-Regimente gedient ha-
ben, und eine ganz tadelfreye Conduite besitzen. Jeder neu Eintretende
muß zur Anschaffung der ersten Uniiormirungs-Erfordernisse bey seinem
Eintritte den Betrag von 300 Gulden an den Garde-Fond abführen.
Das Präsentationsrecht ist wie vorbin den Comitaten vorbehalten. —
Der Unterricht, welcher mit Rücksicht auf die zum Hofdienst gewidmete
Zeir eingetheilt wird, umfaßt folgende Lehrgegenstände, als: Das
Dienst- und Erercier-Reglement, sowohl der Ca?allerie als Infanterie,
die deutsche und französische Sprachlehre, Arithmetik, Geometrie, Si,
tuationszeichnung und Aufnahme, Feldbefestigung, angewandte Tac,
tik, Geographie und die allgemeine Geschichte, Gymnastik, Reiten,
Fechten :c.
Ungarische Nerggerichte. Diese sind: l) Das Berggericht zu
Schemnitz für Niederungarn. Dieses ordnet nichr nur die weitlauftge
Wirthschaft, besonders das weitschichtige Waldwesen, sondern auch den
Bergbau nach allen seinen Theilen, und hat in Bergwerksstreitigteiten
das Oberberggericht für Niederungarn an seiner Seite. 2) Das Berg-
wesens-Oberinspectorat und Districtual Berggericht zu Schmölnitz in
Oberungarn. 3) Das Bergwesens-O^erinspeclor.n und Districtual-Berg-
gericht zu Nagy-Bänya, und 4) die Bergdirection ynd, das Distric-
tual-Berggericht zu Oravicza im Banate. Jedem von diesen Ober-
bergämtern und Districtual-Gerichten sind die in ihrem Bezirke gelege-
nen Kammern, Bergämter und einzelnen Bergmeister in Städten und
m Flecken; und auch die Unrer^erichte (ju^iciorum n^ntanorum
5„k5tituU0ne5) untergeordnet, z. B. dem Schemnitzer Oberst-Kam-
mergrafenamte die Kammer-Verwaltungen zu Kremnitz und Neu-
sohl, so wie dem Schemnitzer Districtual-Berggerichte die Substitu-
tion zu Königsberg, Malusz ina n. Sonst steht der Oberst-
Kammergraf zu Schemnitz, als beständiger königl. Commissär in den
niederungar. Bergstädten unmittelbar unter der Hofkammer zu Ofen,
mit welcher man das Bergwesen überhaupt näher zu verbinden ansing;
und wenn gleich in Processen, von den Districtual-Bcrggerichten Ml
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe See-V, Volume 5
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe See-V
- Volume
- 5
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 604
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie