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468 Ungarische gelehrte Gesellschaft zu pesth.
l) In die philologische; 2) philosophische; 3) historische; 4) mathema-
tische; 5) juridische; 6) naturhistorische; jede derselben besteht aus 7
Mitgliedern. Nebst einem Präsidenten und dessen Stellvertreter gehören
dazu noch ein Secretär, Actuar, und Caffier. — Die Wahl der Mit-
glieder der l. Classe geschieht durch die Mitglieder selbst. Der Präsident
und dessen Stellvertreter werden alljährlich aus ihrer Mitte gewählt. Die
Ehrenmitglieder wählt die 2. und 3. Classe. Aus der 1. Classe dürfen
nur 3 Individuen zu Ehrenmitgliedern aufgenommen werden. Die or-
dentlichen Mitglieder werden von der 2. und 3. Classe gewählt; 18 der-»
selben müssen in Ofen und Pesth oder auch nur in der Nähe wohnhaft
seyn, die übrigen 24 aus verschiedenen Gegenden des Reichs. Zu corre-
fpondirenden Mitgliedern wahlfähig sind Männer, die sich durch ihre in
der Landessprache herausgegebenen Schriften, oder durch Beförderung
derselben imjAuslande bekannt gemacht haben. Ausländer ausgenommen,
müssen alle inländischen Mitglieder der ungar. Sprache wohl mächtig
seyn. Die Wahlen aller Classen der Mitglieder geschehen durch geheimes
Scrutin. — Das Präsidium, die Directoren und die Ehrenmitglieder
beziehen kein Honorar. Die ordentlichen Mitglieder beziehen 400 Gulden,
der Secretär, Actuar und Cassier sind mit Gehalten von 600 Gulden
versehen. Die ordentlichen Mitglieder und die Ehrenmitglieder dürfen
mit Werken um Prämien concurriren, nicht aber mit Auflösungen der
Preisfragen. — Die Akademie halt ihre Sitzungen zu Pesth. Die
Dirigirenden kommen dort alljährlich einmahl, und wenn es der Pro-
tector für nöthig hielt, auch mehrmahls zusammen. Bey der jährlichen
Zusammenkunft wird der Präsidentgewählt; es werden die etwa erledigten
Stellen der Dirigenten besetzt; Preise der preiswürdigen Schriften an-
gewiesen; 2 verdiente Schriftsteller belohnt; der Druck an Manuscript
und Bereifungen des Vaterlandes beschlossen; die Casse der Gesellschaft
berathen; die Rechnungen revidirt, und über den Stand der Casse und
der Akademie an alle Comitate, bey Reichstagen an die Stände berich-
tet. Die ordentlichen Mitglieder versammeln sich wöchentlich einmahl in
Pesth. Dieser Sitzung dürfen auch die Ehrenmitglieder beywohnen.
Hier werden literarische Nachrichten, dann gelehrte Ausarbeitungen der
Mitglieder vorgelesen; zur Beurtheilung der eingesandten Schriften 3
Censoren aus der betreffenden Classe bestimmt; Antworten auf Preis-
fragen beurtheilt; Materialien für die gesellschaftlichen Jahrbücher und
Zeitschrift gesammelt. Zur Beschlußfassung ist die Gegenwart ron we-
nigstens 9 Mitgliedern nöthig. Alljährlich wird eine große Versammlung,
die nicht über 14 Tage dauern darf, gehalten. Alle ordentlichen Mit-
glieder haben derselben beyzuwohnen. Die Ehrenmitglieder sind dabey
stimmfähig, die Correfpondenten nicht. In diesen Sitzungen werden die
Ehrenmitglieder, die ordentlichen und correspondirenden Mitglieder ge-
wählt; die Honorare für Schriften und Preisfragen-Beantwortun-
gen bestimmt, und neue Fragen aufgestellt. Nach großen Versammlun-
gen werden die feyerlichen allgemeinen Versammlungen alljährlich gehal-
ten, wobey alle Classen der Mitglieder erscheinen; es wird der Eintritt
auch NichtMitgliedern gestattet. Der Protector wird gebethen, diese
Versammlung dkrch seine Gegenwart zu verherrlichen. Bey solchen Oe-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe See-V, Volume 5
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe See-V
- Volume
- 5
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 604
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie