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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe See-V, Band 5
Seite - 468 -
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Seite - 468 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe See-V, Band 5

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468 Ungarische gelehrte Gesellschaft zu pesth. l) In die philologische; 2) philosophische; 3) historische; 4) mathema- tische; 5) juridische; 6) naturhistorische; jede derselben besteht aus 7 Mitgliedern. Nebst einem Präsidenten und dessen Stellvertreter gehören dazu noch ein Secretär, Actuar, und Caffier. — Die Wahl der Mit- glieder der l. Classe geschieht durch die Mitglieder selbst. Der Präsident und dessen Stellvertreter werden alljährlich aus ihrer Mitte gewählt. Die Ehrenmitglieder wählt die 2. und 3. Classe. Aus der 1. Classe dürfen nur 3 Individuen zu Ehrenmitgliedern aufgenommen werden. Die or- dentlichen Mitglieder werden von der 2. und 3. Classe gewählt; 18 der-» selben müssen in Ofen und Pesth oder auch nur in der Nähe wohnhaft seyn, die übrigen 24 aus verschiedenen Gegenden des Reichs. Zu corre- fpondirenden Mitgliedern wahlfähig sind Männer, die sich durch ihre in der Landessprache herausgegebenen Schriften, oder durch Beförderung derselben imjAuslande bekannt gemacht haben. Ausländer ausgenommen, müssen alle inländischen Mitglieder der ungar. Sprache wohl mächtig seyn. Die Wahlen aller Classen der Mitglieder geschehen durch geheimes Scrutin. — Das Präsidium, die Directoren und die Ehrenmitglieder beziehen kein Honorar. Die ordentlichen Mitglieder beziehen 400 Gulden, der Secretär, Actuar und Cassier sind mit Gehalten von 600 Gulden versehen. Die ordentlichen Mitglieder und die Ehrenmitglieder dürfen mit Werken um Prämien concurriren, nicht aber mit Auflösungen der Preisfragen. — Die Akademie halt ihre Sitzungen zu Pesth. Die Dirigirenden kommen dort alljährlich einmahl, und wenn es der Pro- tector für nöthig hielt, auch mehrmahls zusammen. Bey der jährlichen Zusammenkunft wird der Präsidentgewählt; es werden die etwa erledigten Stellen der Dirigenten besetzt; Preise der preiswürdigen Schriften an- gewiesen; 2 verdiente Schriftsteller belohnt; der Druck an Manuscript und Bereifungen des Vaterlandes beschlossen; die Casse der Gesellschaft berathen; die Rechnungen revidirt, und über den Stand der Casse und der Akademie an alle Comitate, bey Reichstagen an die Stände berich- tet. Die ordentlichen Mitglieder versammeln sich wöchentlich einmahl in Pesth. Dieser Sitzung dürfen auch die Ehrenmitglieder beywohnen. Hier werden literarische Nachrichten, dann gelehrte Ausarbeitungen der Mitglieder vorgelesen; zur Beurtheilung der eingesandten Schriften 3 Censoren aus der betreffenden Classe bestimmt; Antworten auf Preis- fragen beurtheilt; Materialien für die gesellschaftlichen Jahrbücher und Zeitschrift gesammelt. Zur Beschlußfassung ist die Gegenwart ron we- nigstens 9 Mitgliedern nöthig. Alljährlich wird eine große Versammlung, die nicht über 14 Tage dauern darf, gehalten. Alle ordentlichen Mit- glieder haben derselben beyzuwohnen. Die Ehrenmitglieder sind dabey stimmfähig, die Correfpondenten nicht. In diesen Sitzungen werden die Ehrenmitglieder, die ordentlichen und correspondirenden Mitglieder ge- wählt; die Honorare für Schriften und Preisfragen-Beantwortun- gen bestimmt, und neue Fragen aufgestellt. Nach großen Versammlun- gen werden die feyerlichen allgemeinen Versammlungen alljährlich gehal- ten, wobey alle Classen der Mitglieder erscheinen; es wird der Eintritt auch NichtMitgliedern gestattet. Der Protector wird gebethen, diese Versammlung dkrch seine Gegenwart zu verherrlichen. Bey solchen Oe-
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe See-V, Band 5
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe See-V
Band
5
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
604
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
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