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Ungarisches Bergwesen. -^.Mgarische Sprache. 177
gußer demselben aber zu dienen sie nicht verpflichtet, dem Geiste der
pragmatischen Sanction / wodurch untrennbare Verbindung Ungarns
bilden andern übrigen Erbstaaten begründet ward, nicht wohl zu ent-
sprechen. Möchte doch hier auch in den äußern Verhältnissen des großen
österreichischen Staatskörpers eine vollkommene Zusammenschmelzung der
Interessen aller Völker, aus welchen er zusammengesetzt ist, herrschen.
Unsere Zeit fordert gebierherischer als je, herzeinige Concentrirung in
nachdrückliche Massen, leichten, ungehinderten, stets beweglichen Ge-
hrauch aller Staatskrafte zum gemeinsamen Zwecke. 5) Unter die Frey-
heiten des ungarischen Edelmanns gehört auch das Recht, mit seinen
erworbenen Gütern nach Willkühr zu verfügen, obschon dieses Recht
in einem wohl eingerichteten Staate jedem, auch unadeligen Eigenthü-
mer, schon vermög des Begriffes des Eigenthumsrechtes, zuständig ist;
M muß die Ausübung desselben gerecht, d. i. sie darf mit keinem Eingriffe in
das Rechtsgebieth eines Dritten verbunden seyn, vielweniger dem Staate
selbst, oder dem allgemeinen Besten zum Abbrüche gereichen. Allein
eben die von Vielen zu weit getriebene Behauptung des adeligen Vor-
rechtes ist der allgemeinen Einführung einer vernünftigen Waldordnung in
Ungarn entgegen, so nothwendig und nützlich auch diese Anstalt beydem
drohendenHolzmangel wäre. Der EdelmannHat das Recht Titel und Wapen
zuführen, und das ju.«z konorum, d. i. das Recht, alle Amter und
die meisten davon ausschließend zu bekleiden. Ein Unadeliger kann es,
so lange er unadelig bleibt, nur bis zum Secretcir bringen. Endlich
nehmen nicht nur die Comitatsbeamten, sondern auch die in einem
Comitate begüterten, oder wohnhaften Prälaten, Magnaten und Edel-
leute, so wie die Deputirten der königlichen freyen Städte, Theil an
dm Beratschlagungen und Statuten (die jedoch den Landesgesetzen nichr
zuwider seyn dürfen), welche in den vom Obergespane ausgeschriebenen,
und unter dessen Vorsitze gehaltenen Versammlungen des Comitats
^onßl-eß2tl0ne8) gemacht werden.
Ungarisches Bergwesen. Die Pflege dieses fruchtbaren viel-
umfassenden Zweiges der ungarischen Staatswirthschaft wird theils auf
Kosten der Regierung, theils gesellschaftlich von Gewerken, bald mit
einem größern, bald einem kleinern Antheil an dem Grl.benbau (jede
Grube wird in 128 Kuxen eingetheilt), bald mit Verlust und bald mit
größerm Segen betrieben, wobey ausdrückliche Reichsgesetze (Decret
Ludwig's I., Art. 13; Decret Mathias's I., Art. 49; Decret
Wladislaus's I I . , Art. 30) den König überall und von allen Me-
tallen ^ zu fordern berechtigen, und derselbe zufolge Decrets Sieg-
mund's, Art. 13 sich das Vorkaufsrecht des durch wen immer gewon-
nenen Goldes, des Silbers und des Kupfers, nach von Zeit zu Zeit
bestimMen Preisen vorbehalten hat.
Ungarisches National-Museum, s. National-Museum.
Ungarische Sprache. Die u. S. ist unter den Sprachen des
christlichen Europa's diejenige, welche die Spuren ihrer asiatischen Ab-
kunft noch am neuesten bewahrt hat. Ihre Beziehung zur sinnischen auf
bereinen, zur türkischen auf der andern Seite, hat zuerst Gyarma-
i überzeugend dargestellt, während Beregszäszi's Vergleichung
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe See-V, Volume 5
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe See-V
- Volume
- 5
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 604
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie