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(1820) erschien auch die von ihm bearbeitete und vermehrte 3. Auflage
von Füger's adeligem Richreramte, 1831 zum 4. Mahle aufgelegt,
wobey es ebenfalls durch W. wieder um ein Bedeutendes vermehrt wur-
de. Allein nicht zufrieden mit der Bearbeitung seiner Fächer, bestrebte
sich W. die juridisch« politischen Wissenschaften überhaupt in Österreich
zu befördern. Mit vieler Umsicht und mit Berücksichtigung aller mögli-
chen Verhaltnisse arbeitete er nun den Plan zu einer Zeitschrift für
österr. Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetzkunde (s. d.) aus, deren
Zweck, Ausbildung der genannten Wissenschaften, Bildung einer wis-
senschaftlichen Praxis, Bewirkung von Übereinstimmung der theoreti-
schen und practischen Ansichten über die Justiz- und politischen Gesetze
in der österr. Monarchie, und endlich Erleichterung des Studiums der
vaterländischen Gesetzkunde war, und mit Anfange des Jahres 1325
erschien diese Zeitschrift, welche er bis zu seinem Tode fortsetzte, ob-
wohl man ihm ihren Untergang nach einem Jahre prophezeyt hatte! Sei-
ne Mühe belohnte eine eifrige Theilnahme des Inlandes und die ehrende
Anerkennung seines wissenschaftlichen Strebens im Auslande. Daß er
nicht bloß Herausgeber und Redacteur war, sondern daß er besonders
in den ersten Jahren eine bedeutende Anzahl von gediegenen AbHand,
lungen, Recensionen und Anzeigen selbst lieferte, ist bekannt. Die aus
seinen Schriften hervorleuchtende Gelehrsamkeit veranlaßte die k. k.
Polizey - und Censur-Hofstelle ihm 1822 das Amt eines Censors im juri-
disch-politischen Fache zu übertragen, und im folgenden Jahre ward er
zum Mitgliede der k. k. Hofcommission in Iustizgesetzsachen ernannt.
Nebstdem wurde er 1326 von dem Universitäts-Consistorium zum Svn-
dicus der Wiener Universität erwählt. Als 1826 der Entwurf einer Wech-
selordnung neuerdings in Berathung kam, ward W. zum Coreferenten
ernannt, und ihm 1327 bey derDrucklegung der sich darauf beziehenden
Ausarbeitungen die Leitung derselben in der Staatsdruckerey übertragen.
1323 ordnete Kaiser Franz an, daß zur mehreren Beschleunigung die
Redaction eines Handelsgesetzbuches, so wie einer neuen Ausgabe des
Strafgesetzbuches bey der Hofcommission in Iustizgesetzsachen in abge-
sonderten Commissionen berathen werde, und ernannte W. zum Mit-
gliede und Correferenten für die besondere Commission zur Redaction
des Handelsgesetzbuches. In Berücksichtigung seiner bey der Hofcom-
mission, so wie im Lehrfache erworbenen Verdienste, wurde ihm 1829
taxfrey der Rang und Titel eines Regierungsrathes verliehen. Neben-
her suchte aber W. doch auch wahrend dieser Zeit als Schriftsteller zu
wirken; denn nebst Abhandlungen für seine Zeitschrift, bearbeitete er für
die von S ch u n k in Er langen redigirten Jahrbücher der juristischen Li-
teratur die Übersicht der östevr. juristischen Literatur von den Jahren 1825
—23, lieferte in M i t t e r ma ier's Zeitschrift für ausländische Rechts,
Wissenschaft eine Abhandlung über Leopold I I . weise Gesetzgebung in
Toscana, und begann endlich ein Werk über die Civilgericht3stellcn in
Osterreich, war, vollends
auszuarbeiten, um es zum Behufe seiner Vorlesungen und als Vor
laufcr eines Handbuches über die Gerichtsordnung selbst, in Druck zu le-
gen. Allein die fortwährende G?istesanstrcngung zog ihm schon im Früh-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe W-Z, Volume 6
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe W-Z
- Volume
- 6
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 668
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie