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Auch auf die philosophischen Wissenschaften verwendete er sich mit dem
glücklichsten Erfolge, und erlangte an der Universität zu G ratz 1763
den Grad eines Doctors der Philosophie. Er betrat hierauf die juridische
Laufbahn und vollendete vorerst den dreyjährigen Curs an der erwähn-
ten hohen Schule, und wendete sich dann nach Wien. Hier verdankte
Z., der in seinem späteren Leben Alles seinem eigenen Verdienste zuschrei-
ben durfte, auch etwas dem Glücke, daS ihn in das Haus des berühm-
ten Hofrathes und Professors, Freyh. v. M a r t i n i (s. d.) führte,
welcher ihm die Erziehung seines Sohnes anvertraute. M a r t i n i ver«
wendete ihn öfters zur Aushülse im Lehramte, später wurde Z. zu sei-
nem Supplenten förmlich ernannt, und 1778 zum Doctor der Rechte
promovirt. Unmittelbar hierauf wurde Z. zum Antritte des, durch des
Freyh. v. M a r t i n i Beförderung erledigten Lehramtes des Natur-
rechts und der Institutionen des römischen Civilrechts berufen, welches
er durch 4 Jahre (1778—82) als außerordentlicher, dann aber als or«
dentlicher Professor bekleidete. Als in der Folge, in Gemaßheit einer im
juridischen Studienplane vorgenommenen Abänderung, die Vorlesungen
über die röm. Rechtsgeschichte und die Institutionen des rom. Rechts
mit jener über die Pandecten vereinigt worden waren, übernahm er,
nebst dem Lehrfache des natürlichen Privatrechts, auch jenes des öffentlichen
dann des peinlichen Rechts nach dem Iosephinischen Strafgesetze und
der Criminalgerichtsordnung. Was Z. in seinem Berufe als öffentlicher
Lehrer geleistet hat, lebt noch in dem dankbaren Andenken vieler seiner
ehemahligen Zuhörer fort. Die Vorzüge des trefflichen Lehrers fanden
darin eine ermunternde Anerkennung, daß ihm 179N der Titel eines
niederosterr. Regierungsrathes tarfrey ertheilt, noch mehr aber dadurch,
daß er von dem Kaiser mit dem Vertrauen gewürdigt wurde, dem Erz-
herzoge Joseph, und in der Folge auch den Erzherzogen Anton ,
Johann , Rainer , Ludwig und Rudo lph , in den Nechtsstu-
dien und politischen Wissenschaften Unterricht zu ertheilen. Aber auch
durch schriftstellerische Arbeiten bestrebte sich Z., die Zwecke des Unter-
richts zu fördern. Als er das Lehrfach der Institutionen übernahm, nia«
ren die l^lementa lleineocii das vorgeschriebene Vorlesebuch. Er schätzte
die unläugbaren Vorzüge dieses Werkes nach Verdienst; es blieben ihm
aber auch dessen Mängel, und besonders der Umstand nicht verborgen,
daß es in doppelter Beziehung die Bedürmisse des öffentlichen Unter«
richrs auf einer österr. Universität unbefriedigt ließ. Nun entstanden
seine?r36lecti0li«5 acaclemicI« in Heineccii elßmenta jui-jz civili?
«ecuncium ai^inem InzUtutionum, Wien 1781. Noch viel wichti-
ger ist aber eine andere literarische Arbeit Z.'s gleichfalls über eine ihm
zum Vortrage anvertraute Doctrin, nähmlich das natürliche Privat-
recht. Als dieses Lehrbuch (Wien 1802, 2. Aufl. eb. 1308, 3. Ausi.
eb. 13l 5) erschien, konnte man es nur als Gewinn für die Ausbil-
dung zum Staatsdienste, und als ein Mittel betrachten, rechtschaffene
Väter über den Geist, in welchem ihre Söhne im Philosoph. Rechte un-
terwiesen werden, zu beruhigen. Auch der zweyte Z.'n bey dem Wechsel
seiner Lehrfächer zugefallene Gegenstand, das Strafrecht nahm sogleich
dessen Aufmerksamkeit in hohem Grade in Anspruch. Seine auf diesem
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe W-Z, Volume 6
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe W-Z
- Volume
- 6
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 668
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie