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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe W-Z, Volume 6
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Page - 232 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe W-Z, Volume 6

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232 Z e i l l e r. Wege, und durch unausgesetztes Studium der Strafrechtswissenschaft erworbene höhere Ausbildung setzte ihn in den Stand, einer an ihn ergangenen Aufforderung, Bemerkungen über das Iosephinische Straf- gesetzbuch vorzulegen, auf eine solche Weise zu genügen, daß ihm über seinen 1793 vorgelegten ausführlichen Entwurf zur Verbesserung dieses Strafgesetzes die Zufriedenheit des Kaisers Franz m den ehrendsten Aus, drücken zu erkennen gegeben wurde. Bald folgte aber ein noch sprechen- derer Beweis, daß der Kaiser den hochverdienten Lehrer zu höheren Sphären practischer Wirksamkeit bestimmte, indem er ihn 1794 als or« dentlichen Referenten zu dem niederösterr. Appellationsgerichte berief, und schon im folgenden Jahre ward Z. zum wirkl. Appellationsrathe er- nannt. Außer seinen gewöhnlichen Berufsgeschaften wurde ihm 1796 auch die Revision der lateinischen Übersetzung des Strafgesetzbuches, des Civil-Codex und der bürgerlichen Gerichtsordnung für Westgalizien übertragen. Nun aber trat mit der 1797 erfolgten Ernennung Z.'s zum Beysitzer der Hofcommiffion in Iustizgesetzsachen für ihn eine neue, sehr wichtige Lebensperiode ein. Die nächste Aufgabe, welche die Ge- setzgebungs-Hofcommiffion damahls zu lösen hatte, bestand in dem Ent- würfe des neuen Strafgesetzbuches, welche hierauf nach erhaltener Sanction des Monarchen 1803 tund gemacht wurde. Um den Antheil zu bezeichnen, welcher Z.'n an dem Verdienste, ein so vorzügliches Werk zu Stande gebracht zu haben, zukommt, mag es genügen, zu bemer- ken, daß er Referent des 1. Theiles desselben war. Der seltene Eifer, mit welchem sich Z. mehreren, schon einzeln sehr wichtigen Berufs- zweigen zugleich mit dem entsprechendsten Erfolge widmete, wurde durch dessen Erhebung in den Adelstand anerkannt, welche schon 1797 erfolgte. Nicht minder war es als ein neues Zeichen des Vertrauens des Monarchen anzusehen, daß er 1799 nebst dem damahligen Professor des deutschen Staatsrechts und der Reichsgeschichte v. Fölsch, der zur Revision des Studienwesens errichteten Hofcommission beygegeben wurde, um daselbst die Interessen der juristischen Bildung zu vertreten. Kaum war das Referat über den Entwurf des Strafgesetzes geendigt, als Z. , in Folge erhaltenen Auftrages, an die Bearbeitung des Ent- wurfes des bürgerlichen Gesetzbuches Hand anlegte. Als die ersten bey- den Hauptstücke dieses letzteren dem Kaiser zur Einsicht vorgelegt wur- den, ließ der Monarch am 1. Oct. 1802 Z.'n seine Zufriedenheit be- zeigen und verfügen, daß derselbe zur Beschleunigung der Arbeiten über den Civil-Coder von seinen ordentlichen Amtsverrichtungen als Appellationsrath und, Professor zu entheben sey. Hiemit endigte sich dem- nach Z.'s Laufbahn als öffentl. Lehrer; denn in demselben Jahre wurde er, und zwar aus eigener Bewegung des Kaisers, zum wirkl. Hofrath bey der obersten Iustizstelle ernannt. Um jedoch den schon früher ausge- sprochenen Zweck, die beschleunigte Beendigung des bürgert. Gesetzbu- ches möglichst zu befördern, sollte er vor der Hand ausschließend bey der Hofcommission in Gesetzsachen als Referent über den Entwurf des Civil- Codex verwendet werden. Die ausschließende Verwendung Z.'s für die Zwecke der Gesetzgebung dauerte nicht lange. Auch der oberste Gerichts- hof, dessen Mitglied er geworden war, nahm seine Einsichten und
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe W-Z, Volume 6
Title
Österreichische National-Enzyklopädie
Subtitle
Buchstabe W-Z
Volume
6
Authors
Franz Gräffer
Johann Czikann
Publisher
H. Strauß
Location
Wien
Date
1835
Language
German
License
PD
Size
13.3 x 22.0 cm
Pages
668
Keywords
Nachschlagewerk, Biografien
Categories
Lexika National-Enzyklopädie
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