Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Lexika
National-Enzyklopädie
Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe W-Z, Volume 6
Page - 267 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 267 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe W-Z, Volume 6

Image of the Page - 267 -

Image of the Page - 267 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe W-Z, Volume 6

Text of the Page - 267 -

3 c> l l w e s e n . 267 andern Hafen bestimmt ist, kann er jedoch binnen der in dem §. 54 der Zoll- und Staats-Monopols-Ordnung festgefetzten Frist von 24 Stun- den, nachdem das Fahrzeug in dem Hafen oder auf der zu demselben gehörenden Rbede eintraf, noch nicht die Erklärung mit der vorgeschrie- benen Genauigkeit einbringen; so hat er solches binnen dieser Frist dem Zollamte anzuzeigen, und um eine Erweiterung derselben zur Überrei« chung der vorschriftmäßigen Erklärung und des Verzeichnisses der für einen andern Hafen bestimmten Waaren anzusuchen. Das Zollamt hat die angesuchte Frist mit einer den Verhältnissen angemessenen Dauer zu bewilligen, wenn da5 Schiffs Manifest vorschriftmäßig verfaßt ist, und nicht nur dasselbe, sondern auch die der Ladung zur Ausweisung dienen- den Papiere dem Zollamte gehörig übergeben worden sind.— H.Fälle, in denen auf Kosten des Schiffsführers die gesetzlichen Maßregeln der Über- wachung ausgeübt werden können. §. 11. Das Zollamt ist berufen, auf don eingelaufenen Fahrzeugen, von den durch die §§. 43 und 55 der Zoll- und Staats »Monopols «Ordnung eingeräumten Befugnissen, auf Kosten des Schiffsfübrers Gebrauch zumachen, oder die Ablegung der Waarenladung in die ämtliche Niederlage zu fordern: l) Wenn das Schiffs Manifest nicht überreicht wird, oder 2) wenn dasselbe nicht vor« fchriftmäßig verfaßt ist, oder 3) wenn binnen der Frist von 24 Stun» den, nachdem das Fahrzeug in dem Hafen, oder auf der zu demselben gehörenden Rhede eintraf, weder die Erklärung über die Waarenla» düng und die Anzeige über die Waaren, deren Bestimmung dem Schiffs« führer unbekannt ist, oder die für einen andern Hafen bestimmt sind, überreicht, noch eine Erstreckung der Frist zur Einbringung der Erklär rung angesucht wird; oder 4) wenn in dem Falle, wo diese Frist ver- längert wurde, selbst die erstreckte Frist verstreicht, ohne daß die Waa« renerklärung und das Verzeichniß über die für einen andern Hafen be- stimmten Waaren überreicht wird. — 4. Verfassung des Verzeichnisses über die für einen andern Hafen bestimmten Waaren. §. 12. Die Bestim» mungen über die Einrichtung des Schiffs-Manifestes (Zoll- und Staats- Monopols-Ordnung §. 35) erstrecken sich auch auf die Verfassung des Verzeichnisses über die für einen andern Seehafen bestimmten Waaren. (Zoll« und Staats-Monopols-Ordnung §. 54.) — 5. Berufung des Schiffs-Manifestes in der Waarenerklärung. §. 13. Sowohl in der Erklärung über die zur Amtshandlung bey dem im Hafen befindlichen Zollamte bestimmte Ladung, als auch in dem Verzeichnisse über die zur Weiterverführung in einen andern Hafen bestimmten Waaren, sind die Postenzahlen, unter denen die erklärten oder in dem Verzeichnisse auf- geführten Waaren in dem Schiffs-Manifeste erscheinen, anzugeben. -^ 2. Abschnitt. Von dem Zollverfahren. 1. Mit Gegenständen, rück- sichtlich welcher Polizey« Vorschriften bestehen. §. 14, InAbsicht auf die Gegenstande, welche nach den bestehenden Polizsy-Vorschriften einer polizeylichen Amtshandlung unterliegen, ehe das Zollverfahren mit den- selben begonnen oder geschlossen werden darf, ist sich nach diesen Vor- schriften genau zu achten. Befindet sich in dem Standorte des Zollamtes kein zu der vorgeschriebenen polizeylichen Amtshandlung berufenes Amt, so muß die Waare an einen strt, wo ein solches Am,t besteht, i
back to the  book Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe W-Z, Volume 6"
Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe W-Z, Volume 6
Title
Österreichische National-Enzyklopädie
Subtitle
Buchstabe W-Z
Volume
6
Authors
Franz Gräffer
Johann Czikann
Publisher
H. Strauß
Location
Wien
Date
1835
Language
German
License
PD
Size
13.3 x 22.0 cm
Pages
668
Keywords
Nachschlagewerk, Biografien
Categories
Lexika National-Enzyklopädie
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Österreichische National-Enzyklopädie