Page - 20 - in Pflegekräftemigration nach Österreich - Eine empirische Analyse
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schaften" [Birsl 2005, 22] - verstanden werden kann. Jedoch zeigt sich in
der Realität, dass gerade die oben beschriebene Homogenität vielfach nicht
gegeben ist und es in der Vergangenheit zu Veränderungen der Grenzen kam
- als Beispiel können die ehemalige Sowjetunion und das ehemalige Jugosla-
wien genannt werden. [vgl. Birsl 2005, 22f.]
Der zeitliche Aspekt beschäftigt sich mit der temporären und dauerhaften
Wanderung. So wird generell zwischen Saisonarbeitern und der dauerhaf-
ten Niederlassung von Personen unterschieden. [vgl. Treibei 1999, 20]
Damit einhergehend stellt sich die Frage, wann genau von einer Ein- oder
Auswanderung gesprochen werden kann. Auch hier gibt es unterschied-
liche Sichtweisen in Europa. Zumeist wird jedoch von einem bestimm-
ten Mindestzeitraum (zwischen drei Monaten und einem Jahr) und einer
Aufenthaltsgenehmigung ausgegangen, wobei sich Unterschiede vor allem
beim Zeitraum, wie lange eine Person im Besitz einer Aufenthaltsgeneh-
migung sein muss, bestehen. Österreich macht hier, so wie Frankreich und
Griechenland, keine Angaben und geht von den An- und Abmeldedaten
aus. Die Vereinten Nationen (UN) wiederum gehen von einer Dauer von
mehr als fünf Jahren aus, die notwendig ist, um von Migration sprechen zu
können. [vgl. Birsl 2005, 29f., 329] Das Phänomen der Pendlerbewegung
wird allerdings sehr oft nicht in die Definition mit eingeschlossen. [sie-
he unter anderen Han 2000, 8] Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass
damit eine neuere Entwicklung, die innerhalb der Europäischen Union
stattfindet, nicht mehr von der Migrationsforschung berücksichtigt wird.
Hinzu kommt, dass, wenn die Dauer als restriktives Element der Definiti-
on herangezogen werden würde, all jene Personen, die auf der Flucht sind
beziehungsweise um Asyl ansuchen, ebenfalls nicht oder nur bedingt in
der Migrationsforschung vorzufinden wären, da eine Abschätzung, wie
lange sie im Zielland bleiben, nicht möglich wäre und nicht unbedingt
mit einer dauerhaften Niederlassung gerechnet werden kann. [vgl. unter
anderen Birsl 2005, 30f.]
Ein weiterer Gesichtspunkt in der Migrationsforschung betrifft die freiwil-
lige und erzwungene beziehungsweise unfreiwillige Migration. Die Unter-
scheidung dieser Begriffe ist nicht eindeutig. [vgl. Treibei 1999, 20] So wird
von Bernhard Sante! (1995, 22ff.] argumentiert, dass freiwillige Migration
zumeist aus ökonomischen Motiven heraus entsteht und damit eine rationale
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Pflegekräftemigration nach Österreich
Eine empirische Analyse
Forschungsergebnisse der Wirtschaftsuniversität Wien