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Pflegekräftemigration nach Österreich - Eine empirische Analyse
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an Fragebögen verteilt und zurückerhalten wurde (siehe die Tabellen 21 und 24 ). Die Ergebnisse zeigen, dass im Fall von Polen, der Slowakei und der Tschechischen Republik in sieben Bundesländern die meisten Einrichtungen niemanden aus diesen Staaten beschäftigen. Zusätzlich wird aus den Ergeb- nissen für diese sieben Bundesländer ersichtlich, dass sie, mit Ausnahme vom Burgenland, mehrheitlich nur eine Person beschäftigen. Ein ganz anderes Bild bietet sich in Niederösterreich und Wien. Hier beschäftigen mehr als die Hälf- te der Einrichtungen Personen aus diesen Ländern. Hinzu kommt, dass in Niederösterreich mehr als die Hälfte davon mehr als eine Person aus diesen Ländern beschäftigt. In Wien ist der Fall noch eindeutiger. Damit lässt sich der Schluss ziehen, dass in den zwei zuletzt genannten Bundesländern ein sozi- ales - vor allem berufliches - Netzwerk vorhanden ist. In den anderen sieben Bundesländern scheint dies nur sehr vereinzelt zu gelten. Die gleiche Analyseform wurde auch auf die zwei Länder Bosnien und Her- zegowina und Kroatien angewendet. Soziale Netzwerke lassen sich so für einige Einrichtungen in Wien identifizieren. Alle anderen Bundesländer be- schäftigen keine oder nur eine Pflegekraft. Betrachtet man die absoluten Zahlen nach der Hochrechnung (siehe Kapitel 5), so ergibt sich, dass in Österreich 734 Pflegekräfte aus Polen, 935 Pflegekräfte aus der Slowakei, 563 Pflegekräfte aus der Tschechischen Republik, 528 Pflegekräfte aus Bos- nien und Herzegowina und schließlich 338 Pflegekräfte aus Kroatien tätig sind, die auch im Ausland ausgebildet wurden. In absoluten Zahlen spricht das für ein bestimmtes soziales Netzwerk. Vor allem vor der Tatsache des allgemeinen sozialen Netzwerkes, das am Anfang dieses Kapitels aufgezeigt wurde. Dementsprechend kann davon ausgegangen werden, dass dies sehr wohl einen Grund für Migration darstellt. Sprache Ein weiterer wichtiger Faktor für Migration ist die Sprachbarriere, die vor allem auch vor dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen Sprachfamilien ge- geben ist. Die Europäische Union hat festgelegt, dass bei der Ausübung des Berufs im Bereich der gehobenen Gesundheits- und Krankenpflege (siehe auch § 27(1) des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes) davon ausge- gangen werden muss, dass die notwendigen Sprachkenntnisse vorhanden sind. ,,Die ausreichende Beherrschung der Sprache wird als Standespflicht 192
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Pflegekräftemigration nach Österreich Eine empirische Analyse
Forschungsergebnisse der Wirtschaftsuniversität Wien
Title
Pflegekräftemigration nach Österreich
Subtitle
Eine empirische Analyse
Author
Maureen Lenhart
Publisher
PETER LANG - Internationaler Verlag der Wissenschaften
Date
2010
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
ISBN 978-3-631-75391-0
Size
14.8 x 21.0 cm
Pages
304
Category
Medizin
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