Page - 205 - in Pflegekräftemigration nach Österreich - Eine empirische Analyse
Image of the Page - 205 -
Text of the Page - 205 -
Tabelle 52: Anteil der Verfahrensabschlüsse nach EU-Recht und Nostrifi-
kation. Anteil von Frauen und Männern von 2003 bis 2006
EU-Verfahren Nostrifikation Männer Frauen
2003 86 % 14 % 21 % 79 %
2004 92 % 8% 19 % 81 %
2005 94 % 6% 21 % 79 %
2006 96 % 4% 21 % 79 %
[Quellen: Bundesministerium für Gesundheit und Frauen 2003; Bundesministerium für
Gesundheit und Frauen 2004; Bundesministerium für Gesundheit und Frauen 2005;
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend 2006]120
Tabelle 52 zeigt einen Überblick über die Anteile der Verfahrensabschlüsse
nach EU-Recht und Nostrifikation. Seit 2003 wurden vor allem Verfah-
rensabschlüsse nach EU-Verfahren durchgeführt. Hier hat sich der Anteil
in den letzten Jahren sogar noch erhöht. Die Aufschlüsselung der Anträge
nach Geschlecht der Antragsteller zeigt ein unverändertes Bild. Wie bereits
mehrmals dargestellt, wird auch hier die Dominanz von Frauen in Pflegebe-
rufen deutlich.
Abschließend wird in Tabelle 53 die durchschnittliche Dauer der Verfahren
von der Antragstellung bis zur Genehmigung angeführt. Das Bundesminis-
terium für Gesundheit und Frauen121 weist in seinem Bericht darauf hin,
dass aufgrund der Einführung des verkürzten Berufszulassungsverfahrens
(One-Stop122) die Dauer der Verfahrenabschlüsse von 2005 auf 2006 stark
120 Die Zahlen des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen beziehungsweise
des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend beziehen sich auf die
Gesundheitsberufe und inkludieren somit Gesundheits- und Krankenpflegeberu-
fe (allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege, Kinder- und Jugendlichenpflege,
psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegehilfe), gehobene medizinisch-
technische Dienste, medizinische Masseure/Masseurinnen und Heilmasseure/Heil-
masseurinnen, Sanitäter/Sanitäterinnen, Hebammen und Sanitätshilfedienste und
Sonstiges.
121 Die Bezeichnung wurde der Publikation entnommen.
122 Dieses Verfahren ist für Personen mit einer EU- und EWR-Staatsangehörigkeit,
Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Besitzer der Bescheinigung
,,Daueraufenthalt - EG" und Besitzer einer Bescheinigung „Daueraufenthaltskarte"
möglich und bezieht sich auf bestimmte nicht ärztliche Gesundheitsberufe. http://
www.bmgfj.gv.at, siehe auch http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/attachments/5/3/2/
CH0941/CMS 1203514419148/verkuerztes_berufszulassungsverfahren_(one-stop ).
pdf. [zuletzt abgerufen: 25.07.2008]
205
Pflegekräftemigration nach Österreich
Eine empirische Analyse
Forschungsergebnisse der Wirtschaftsuniversität Wien