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Urheberrecht und offene Lizenzen im wissenschaftlichen Publikationsprozess 133
von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manu-
skriptversion öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerb-
lichen Zweck dient. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Eine
zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.«24
Die Aneinanderreihung mehrerer Einschränkungen erfordert einen etwas
genaueren Blick auf diesen Paragrafen. Zunächst einmal macht diese Be-
stimmung des Urheberrechts eine »zum Nachteil des Urhebers abweichen-
de Vereinbarung«, wie zum Beispiel die zuvor erwähnte Übertragung des
Werknutzungsrechts im Rahmen eines Verlagsvertrages, unwirksam. Sie
erlaubt hingegen, einen wissenschaftlichen Beitrag frühestens 12 Monate nach
der Erstveröffentlichung öffentlich zugänglich zu machen. Um den Paragra-
fen für sich geltend machen zu können, muss die Urheberin bzw. der Urhe-
ber jedoch eine Reihe von Anforderungen erfüllen: Zunächst muss sie bzw.
er dem wissenschaftlichen Personal einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen
Mitteln finanzierten Forschungseinrichtung angehören – eine Bedingung, die
für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an öffentlich finanzierten
Bildungs-, Forschungs- und Gedächtnisinstitutionen leicht zu erzielen ist,
jedoch überwiegend privat geförderte Forschung und auch Personal in all-
gemeinen Dienstverhältnissen ausschließt. Hinzu kommt, dass der Beitrag
in einer »periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung
erschienen« sein muss, also mit gewisser Regelmäßigkeit. Einzelpublika-
tionen (thematischer Sammelband) oder Beiträge in seltener erscheinenden
Zeitschriften oder Jahresberichten sind von dieser Regelung nicht erfasst.
Schließlich darf die Zweitveröffentlichung keinem gewerblichen Zweck die-
nen. Die Veröffentlichung in einem institutionellen Repository oder auf der
Open-Access-Publikationsplattform einer Institution – z. B. dem unipub-
Publikationsserver der Universität Graz25 – wird dadurch jedoch möglich.
Allerdings darf der Beitrag nur in der »akzeptierten Manuskriptversion«
veröffentlicht werden, also in der letzten von der Autorin bzw. dem Autor
eingereichten Version, ehe der Beitrag vom Verlag gesetzt und gelayoutet
wurde.
Trotz dieser Einschränkungen stellt die gesetzlich eingeräumte Möglich-
keit zur Zweitveröffentlichung einen Meilenstein in der österreichischen Ur-
24 UrhG §
37a.
25 https://unipub.uni-graz.at/
Publikationsberatung an Universitäten
Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services
- Title
- Publikationsberatung an Universitäten
- Subtitle
- Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services
- Authors
- Karin Lackner
- Lisa Schilhan
- Christian Kaier
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-8394-5072-7
- Size
- 14.8 x 22.5 cm
- Pages
- 398
- Keywords
- Wissenschaftliches Publizieren, Publikationsberatung, Bibliothek, Informationswissenschaft, Bibliothekswissenschaft, Universität, Verwaltung, Wissenschaft, Bildung
- Category
- Medien