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Walter
Scholger136
geteilt werden, da das Weitergeben einer solchen Vervielfältigung an Dritte
den eigenen Gebrauch überschreiten würde: Andere Forscherinnen und For-
scher können zwar selbst aufgrund dieses Paragrafen dasselbe fremde Werk
für ihre eigene Forschung nutzen, müssen aber selbst die Vervielfältigung des
fremden Werks durchführen
– eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
Voraussetzung für eine legale Nutzung im Rahmen der Freien Werknut-
zungen ist in jedem Fall die Rechtmäßigkeit der Quelle. Wird eine rechtswidrig
hergestellte oder der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellte Vervielfältigung
einer Quelle verwendet, ist auch jeder Gebrauch rechtswidrig.30 Ein Beispiel
hierfür sind die meisten Filesharing-Plattformen (z. B. Sci-Hub). Diese bieten
überwiegend illegal hergestellte Vervielfältigungen (z. B. von wissenschaft-
licher Literatur oder Unterhaltungsmedien) an. Selbst wenn die Vervielfälti-
gung (Download) eines urheberrechtlich geschützten Artikels grundsätzlich
»zum eigenen Gebrauch zu Zwecken der Forschung«31 gestattet ist, darf die-
ses Recht nicht unter Nutzung einer rechtswidrig hergestellten Vervielfälti-
gung in Anspruch genommen werden. Das gilt auch für Vervielfältigungen,
die unter Umgehung eines Kopierschutzes hergestellt wurden.
Für Bildungseinrichtungen zum Zweck der Lehre (UrhG § 42 [6]) und für
Gedächtnisinstitutionen zum Zweck der Konservierung und Ausstellung
(UrhG § 42 [7]) bestehen weitere gesetzlich festgelegte Ausnahmen, die je-
doch nicht im Kontext des Publizierens angesiedelt sind und daher hier nicht
weiter behandelt werden.32
Die häufigste freie Werknutzung im Publikationsprozess ist das wissen-
schaftliche Zitat. Auch bei einem Zitat handelt es sich zunächst einmal stets
um die Vervielfältigung eines fremden Werkes. Ein Werk ist nämlich »als
Ganzes und in seinen Teilen«33 urheberrechtlich geschützt, die Entnahme
30 UrhG § 41 (5): »Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt […] nicht
vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungs-
stückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, oder wenn hierfür eine offensichtlich
rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.«
31 UrhG § 41 (2).
32 Vgl. Claudia Zimmermann, Leitfaden für die Erstellung von Open Educational Resources: Leit-
faden für die Erstellung von Open Educational Informationen und praktische Übungen für Hoch-
schullehrende, 2. überarb. Aufl. (Graz, 2018), zuletzt geprüft am 03.12.2019, https://www.
openeducation.at/fileadmin/user_upload/p_oea/OEA-Leitfaden_online_Aufl2.pdf
33 UrhG § 1 (2).
Publikationsberatung an Universitäten
Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services
- Title
- Publikationsberatung an Universitäten
- Subtitle
- Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services
- Authors
- Karin Lackner
- Lisa Schilhan
- Christian Kaier
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-8394-5072-7
- Size
- 14.8 x 22.5 cm
- Pages
- 398
- Keywords
- Wissenschaftliches Publizieren, Publikationsberatung, Bibliothek, Informationswissenschaft, Bibliothekswissenschaft, Universität, Verwaltung, Wissenschaft, Bildung
- Category
- Medien