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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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stellt hat, müssen sich türkische Staatsangehörige ihr Recht auf Aufenthalt „erarbeiten“.335 Das Assoziationsrecht dient laut EuGH bloß der „stufen- weisen Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zwischen den Mit- gliedstaaten der [damaligen EG] und der Türkei“.336 Ein Mitgliedstaat muss einer*einem türkischen Staatsangehörigen und seinen*ihren Familienangehörigen den Zugang zum Hoheitsgebiet und re- gulären Arbeitsmarkt gewähren, damit diese in den Genuss eines Aufent- haltsrechts kommen.337 Die „erstmalige Aufnahme eines türkischen Staats- angehörigen in einem Mitgliedstaat [unterliegt] grundsätzlich ausschließ- lich dem innerstaatlichen Recht dieses Staates“338 und den dort normier- ten Voraussetzungen, wobei in dem Zusammenhang die Stillhalteklausel gem Art 41 Abs 1 Assoziationsabkommen EG/Türkei zu beachten ist.339 Türkische Staatsangehörige werden als aufenthaltsrechtlich nicht privile- gierte Migrant*innen betrachtet, da sie kein vergleichbares Freizügigkeits- recht wie Unions- oder EWR-Bürger*innen genießen und die erstmalige Zulassung zum Hoheitsgebiet und Arbeitsmarkt vom Erfüllen der Voraus- setzungen des jeweiligen Mitgliedstaats abhängig ist. Anerkannte Schutzbedürftigkeit – Zweite Kategorie International Schutzberechtigte kommen in den Genuss eines Aufenthalts- rechts. Abgesehen davon, dass die Antragsstellung notwendig ist, besteht dieses Recht bloß aufgrund des Schutzbedürfnisses der betroffenen Perso- nen, das im Verfahren anerkannt wird. Die maßgeblichen Bestimmungen finden sich im Sekundärrecht der EU, wobei die Flüchtlingsdefinition in einem völkerrechtlichen Vertrag, namentlich der GFK, festgelegt ist. C. 335 Akyürek, Assoziationsabkommen 124. 336 EuGH 6.6.1995, C-434/93, ECLI:EU:C:1995:168, Bozkurt, Rn37; siehe auch EuGH 8.12.2011, C-371/08, ECLI:EU:C:2011:809, Ziebell, Rn74. 337 Vgl EuGH Bozkurt, Rn20ff; Kochenov/Van den Brink in Thym/Zoeteweij-Turhan 95-98; Teczan/Idriz, Free Movement of Persons between Turkey and the EU, CMLRev2009, 1621 (1625, 1638ff). 338 EuGH 20.9.2007, C-16/05, ECLI:EU:C:2007:530, Tum und Dari, Rn57 mwN. 339 Vgl Hailbronner, The Stand Still Clauses in the EU-Turkey Association Agree- ment and Their Impact upon Immigration Law in the EU Member States in Thym/Zoeteweij-Turhan (Hrsg), Rights of Third-Country Nationals under EU As- sociation Agreements (2014) 186. Kapitel 1 – Die Mehrebenenanalyse der Aufenthaltsrechte von Migrant*innen 92 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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