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stellt hat, müssen sich türkische Staatsangehörige ihr Recht auf Aufenthalt
„erarbeiten“.335 Das Assoziationsrecht dient laut EuGH bloß der „stufen-
weisen Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zwischen den Mit-
gliedstaaten der [damaligen EG] und der Türkei“.336
Ein Mitgliedstaat muss einer*einem türkischen Staatsangehörigen und
seinen*ihren Familienangehörigen den Zugang zum Hoheitsgebiet und re-
gulären Arbeitsmarkt gewähren, damit diese in den Genuss eines Aufent-
haltsrechts kommen.337 Die „erstmalige Aufnahme eines türkischen Staats-
angehörigen in einem Mitgliedstaat [unterliegt] grundsätzlich ausschließ-
lich dem innerstaatlichen Recht dieses Staates“338 und den dort normier-
ten Voraussetzungen, wobei in dem Zusammenhang die Stillhalteklausel
gem Art 41 Abs 1 Assoziationsabkommen EG/Türkei zu beachten ist.339
Türkische Staatsangehörige werden als aufenthaltsrechtlich nicht privile-
gierte Migrant*innen betrachtet, da sie kein vergleichbares Freizügigkeits-
recht wie Unions- oder EWR-Bürger*innen genießen und die erstmalige
Zulassung zum Hoheitsgebiet und Arbeitsmarkt vom Erfüllen der Voraus-
setzungen des jeweiligen Mitgliedstaats abhängig ist.
Anerkannte Schutzbedürftigkeit – Zweite Kategorie
International Schutzberechtigte kommen in den Genuss eines Aufenthalts-
rechts. Abgesehen davon, dass die Antragsstellung notwendig ist, besteht
dieses Recht bloß aufgrund des Schutzbedürfnisses der betroffenen Perso-
nen, das im Verfahren anerkannt wird. Die maßgeblichen Bestimmungen
finden sich im Sekundärrecht der EU, wobei die Flüchtlingsdefinition in
einem völkerrechtlichen Vertrag, namentlich der GFK, festgelegt ist.
C.
335 Akyürek, Assoziationsabkommen 124.
336 EuGH 6.6.1995, C-434/93, ECLI:EU:C:1995:168, Bozkurt, Rn37; siehe auch
EuGH 8.12.2011, C-371/08, ECLI:EU:C:2011:809, Ziebell, Rn74.
337 Vgl EuGH Bozkurt, Rn20ff; Kochenov/Van den Brink in Thym/Zoeteweij-Turhan
95-98; Teczan/Idriz, Free Movement of Persons between Turkey and the EU,
CMLRev2009, 1621 (1625, 1638ff).
338 EuGH 20.9.2007, C-16/05, ECLI:EU:C:2007:530, Tum und Dari, Rn57 mwN.
339 Vgl Hailbronner, The Stand Still Clauses in the EU-Turkey Association Agree-
ment and Their Impact upon Immigration Law in the EU Member States in
Thym/Zoeteweij-Turhan (Hrsg), Rights of Third-Country Nationals under EU As-
sociation Agreements (2014) 186.
Kapitel 1 – Die Mehrebenenanalyse der Aufenthaltsrechte von Migrant*innen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik