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mungen, sofern es sich um einen Folgeantrag handelt.368 Zunächst be-
ginnt nach Antragsstellung ein einziges gemeinsames Verfahren, in dem
sowohl über die Flüchtlingseigenschaft als auch über subsidiären Schutz
entschieden wird.369 Sofern eine Person die Flüchtlingseigenschaft im Sin-
ne der StatusRL erfüllt, ist ihr dieser Schutzstatus zuzuerkennen.370 Sollte
eine Person die Kriterien, die für die Zuerkennung als Flüchtling festge-
legt sind, nicht erfüllen,371 werden im Anschluss die Voraussetzungen des
subsidiären Schutzes geprüft. Dh, dass der subsidiäre Schutz erst im Nach-
hinein zu prüfen ist, wenn die Person kein Flüchtling im Sinne der Status-
RL ist.372 Dieser ist gegebenenfalls zuzuerkennen.373
Die Aufenthaltstitel von international Schutzberechtigten sind befristet
für eine Gültigkeitsdauer zwischen einem Jahr bei subsidiär Schutzberech-
tigten und drei Jahren bei Flüchtlingen.374 Wie sich aus der Definition der
Aufenthaltstitel ergibt,375 ist der Aufenthalt jedoch auf das Hoheitsgebiet
des ausstellenden Mitgliedstaats beschränkt. Peers, Bast und Farahat plädie-
ren deshalb zu Recht dafür, dass für diese Personengruppe ein der Unions-
bürgerschaft vergleichbares Freizügigkeitsrecht geschaffen werden soll-
te.376
Aus alledem folgt, dass ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Zu-
erkennung von internationalem Schutz ein Aufenthaltsrecht in dem zuer-
kennenden Mitgliedstaat besteht. Die einschlägigen Regelungen finden
sich vor allem im Sekundärrecht der EU, aber auch im Völkerrecht.
Weiters gibt es Erlöschungsgründe, die je nach zuerkanntem Schutzsta-
tus differieren, und festlegen, in welchen Fällen der Schutzstatus verloren
368 Art 2 litq, 40 und 41 AsylverfahrensRL; vgl Garlick in Peers/Moreno-Lax/Garlick/
Guild 277ff.
369 Art 2 litb und 3 AsylverfahrensRL.
370 Art 13 StatusRL; EuGH 2.3.2010, C-175/08, C-176/08, C-178/08 und C-179/09,
ECLI:EU:C:2010:105, Abdulla, Rn62; vgl Peers/Moreno-Lax in Peers/Moreno-Lax/
Garlick/Guild 115f.
371 Art 2 lite und 10 Abs 2 StatusRL.
372 EuGH El Kott, Rn66f.
373 Art 18 StatusRL; vgl Peers/Moreno-Lax in Peers/Moreno-Lax/Garlick/Guild 48f.
374 Art 24 StatusRL; vgl Peers/Moreno-Lax in Peers/Moreno-Lax/Garlick/Guild 169.
375 Art 2 litm StatusRL.
376 Peers, Transfer of International Protection and European Union Law, IJRL 2012,
527 (557f); Bast, Solidarität im europäischen Einwanderungs- und Asylrecht in
Kadelbach (Hrsg), Solidarität als Europäisches Rechtsprinzip? (2014) 19 (30ff);
Farahat in Kadelbach 118f.
Kapitel 1 – Die Mehrebenenanalyse der Aufenthaltsrechte von Migrant*innen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik