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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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mungen, sofern es sich um einen Folgeantrag handelt.368 Zunächst be- ginnt nach Antragsstellung ein einziges gemeinsames Verfahren, in dem sowohl über die Flüchtlingseigenschaft als auch über subsidiären Schutz entschieden wird.369 Sofern eine Person die Flüchtlingseigenschaft im Sin- ne der StatusRL erfüllt, ist ihr dieser Schutzstatus zuzuerkennen.370 Sollte eine Person die Kriterien, die für die Zuerkennung als Flüchtling festge- legt sind, nicht erfüllen,371 werden im Anschluss die Voraussetzungen des subsidiären Schutzes geprüft. Dh, dass der subsidiäre Schutz erst im Nach- hinein zu prüfen ist, wenn die Person kein Flüchtling im Sinne der Status- RL ist.372 Dieser ist gegebenenfalls zuzuerkennen.373 Die Aufenthaltstitel von international Schutzberechtigten sind befristet für eine Gültigkeitsdauer zwischen einem Jahr bei subsidiär Schutzberech- tigten und drei Jahren bei Flüchtlingen.374 Wie sich aus der Definition der Aufenthaltstitel ergibt,375 ist der Aufenthalt jedoch auf das Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats beschränkt. Peers, Bast und Farahat plädie- ren deshalb zu Recht dafür, dass für diese Personengruppe ein der Unions- bürgerschaft vergleichbares Freizügigkeitsrecht geschaffen werden soll- te.376 Aus alledem folgt, dass ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Zu- erkennung von internationalem Schutz ein Aufenthaltsrecht in dem zuer- kennenden Mitgliedstaat besteht. Die einschlägigen Regelungen finden sich vor allem im Sekundärrecht der EU, aber auch im Völkerrecht. Weiters gibt es Erlöschungsgründe, die je nach zuerkanntem Schutzsta- tus differieren, und festlegen, in welchen Fällen der Schutzstatus verloren 368 Art 2 litq, 40 und 41 AsylverfahrensRL; vgl Garlick in Peers/Moreno-Lax/Garlick/ Guild 277ff. 369 Art 2 litb und 3 AsylverfahrensRL. 370 Art 13 StatusRL; EuGH 2.3.2010, C-175/08, C-176/08, C-178/08 und C-179/09, ECLI:EU:C:2010:105, Abdulla, Rn62; vgl Peers/Moreno-Lax in Peers/Moreno-Lax/ Garlick/Guild 115f. 371 Art 2 lite und 10 Abs 2 StatusRL. 372 EuGH El Kott, Rn66f. 373 Art 18 StatusRL; vgl Peers/Moreno-Lax in Peers/Moreno-Lax/Garlick/Guild 48f. 374 Art 24 StatusRL; vgl Peers/Moreno-Lax in Peers/Moreno-Lax/Garlick/Guild 169. 375 Art 2 litm StatusRL. 376 Peers, Transfer of International Protection and European Union Law, IJRL 2012, 527 (557f); Bast, Solidarität im europäischen Einwanderungs- und Asylrecht in Kadelbach (Hrsg), Solidarität als Europäisches Rechtsprinzip? (2014) 19 (30ff); Farahat in Kadelbach 118f. Kapitel 1 – Die Mehrebenenanalyse der Aufenthaltsrechte von Migrant*innen 96 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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