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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Page - 115 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

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Das Aufenthaltsrecht wird grundsätzlich in einem Verwaltungsverfah- ren durch eine administrative Entscheidung oder in einem (anschließen- den) Gerichtsverfahren durch eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung gewährt. Dies wird in der Folge auch als „aufenthaltsrechts-begründende Entscheidung““ bezeichnet, um einen Oberbegriff für jegliche Art von Aufenthaltstitel, Aufenthaltsberechtigung, „autorización de residencia“, etc zu schaffen.465 Die Entscheidung bewirkt den aufenthaltsrechtlichen Übergang von der Irregularität in die Regularität, weshalb das Anknüpfen an diesen Aspekt zweckentsprechender ist als an das der Entscheidung zu- grundliegende Verfahren.466 Letzteres ist nicht der maßgebliche Zeitpunkt des Statuswechsels. Hierfür ist vielmehr die Entscheidung kennzeichnend, die das Aufenthaltsrecht begründet. Der Entscheidungszeitpunkt ist somit mit dem Verfahrensende gleichzusetzen. In den Mitgliedstaaten ist unter- schiedlich festgelegt, ab wann die Entscheidung aufenthaltsrechtliche Wir- kungen entfaltet. Hierbei kommt sowohl die ex tunc-Wirkung als auch die ex nunc-Wirkung in Betracht. Ex tunc beschreibt in dem Zusammenhang, dass bereits (rückwirkend) die Antragstellung den aufenthaltsrechtlichen Übergang bewirkt, ex nunc hingegen, dass der Entscheidungszeitpunkt den Statuswechsel bewirkt. Individuelle Entscheidung Eine Entscheidung, die ein Aufenthaltsrecht verleiht, kann grundsätzlich sowohl an einen individuellen als auch an einen allgemeinen Personen- kreis gerichtet sein. In der vorliegenden Arbeit wird davon ausgegangen, dass Regularisierungen eine individuelle Entscheidung zugrunde liegt. Dies bedeutet, dass sich die Entscheidung an eine*n individuelle*n Adres- saten*in, dh an eine Person, und nicht an einen nach Gattungsmerkmalen bestimmten Kreis an Migrant*innen richtet. Im deutschen Verwaltungs- recht spricht man etwa vom konkret-individuellen Charakter eines Ak- tes.467 Individuell bezieht sich deshalb fortan darauf, dass eine Entschei- dung an eine bestimmte Person gerichtet ist und dementsprechend eine a. 465 Denkbar wäre auch von „Aufenthaltsgenehmigung“ zu sprechen; siehe etwa Bast, Zehn Jahre Aufenthaltsgesetz, DÖV 2013, 214 (216). 466 Vgl Baldwin-Edwards/Kraler, Final Report v Jänner 2009, 7; Lazaridis, Interna- tional Migration 132. 467 Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht19 (2017) §9 Rn16-18. Vgl wei- ters Raschauer, Verwaltungsrecht Rn852ff zum österreichischen Verwaltungs- recht. A. Definition von Regularisierungen 115 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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Library
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