Seite - 115 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Das Aufenthaltsrecht wird grundsätzlich in einem Verwaltungsverfah-
ren durch eine administrative Entscheidung oder in einem (anschließen-
den) Gerichtsverfahren durch eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung
gewährt. Dies wird in der Folge auch als „aufenthaltsrechts-begründende
Entscheidung““ bezeichnet, um einen Oberbegriff für jegliche Art von
Aufenthaltstitel, Aufenthaltsberechtigung, „autorización de residencia“,
etc zu schaffen.465 Die Entscheidung bewirkt den aufenthaltsrechtlichen
Übergang von der Irregularität in die Regularität, weshalb das Anknüpfen
an diesen Aspekt zweckentsprechender ist als an das der Entscheidung zu-
grundliegende Verfahren.466 Letzteres ist nicht der maßgebliche Zeitpunkt
des Statuswechsels. Hierfür ist vielmehr die Entscheidung kennzeichnend,
die das Aufenthaltsrecht begründet. Der Entscheidungszeitpunkt ist somit
mit dem Verfahrensende gleichzusetzen. In den Mitgliedstaaten ist unter-
schiedlich festgelegt, ab wann die Entscheidung aufenthaltsrechtliche Wir-
kungen entfaltet. Hierbei kommt sowohl die ex tunc-Wirkung als auch die
ex nunc-Wirkung in Betracht. Ex tunc beschreibt in dem Zusammenhang,
dass bereits (rückwirkend) die Antragstellung den aufenthaltsrechtlichen
Übergang bewirkt, ex nunc hingegen, dass der Entscheidungszeitpunkt
den Statuswechsel bewirkt.
Individuelle Entscheidung
Eine Entscheidung, die ein Aufenthaltsrecht verleiht, kann grundsätzlich
sowohl an einen individuellen als auch an einen allgemeinen Personen-
kreis gerichtet sein. In der vorliegenden Arbeit wird davon ausgegangen,
dass Regularisierungen eine individuelle Entscheidung zugrunde liegt.
Dies bedeutet, dass sich die Entscheidung an eine*n individuelle*n Adres-
saten*in, dh an eine Person, und nicht an einen nach Gattungsmerkmalen
bestimmten Kreis an Migrant*innen richtet. Im deutschen Verwaltungs-
recht spricht man etwa vom konkret-individuellen Charakter eines Ak-
tes.467 Individuell bezieht sich deshalb fortan darauf, dass eine Entschei-
dung an eine bestimmte Person gerichtet ist und dementsprechend eine
a.
465 Denkbar wäre auch von „Aufenthaltsgenehmigung“ zu sprechen; siehe etwa
Bast, Zehn Jahre Aufenthaltsgesetz, DÖV 2013, 214 (216).
466 Vgl Baldwin-Edwards/Kraler, Final Report v Jänner 2009, 7; Lazaridis, Interna-
tional Migration 132.
467 Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht19 (2017) §9 Rn16-18. Vgl wei-
ters Raschauer, Verwaltungsrecht Rn852ff zum österreichischen Verwaltungs-
recht. A. Definition von Regularisierungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik