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Opferschutz570
Die Unterkategorie Opferschutz leitet sich aus dem Sekundärrecht der EU
ab. Die relevanten Bestimmungen sind Art 8 MenschenhandelsopferRL und
Art 13 Abs 4 SanktionsRL.571 Der Adressat*innenkreis der Bestimmungen
erfasst Opfer von speziell festgelegten Straftaten. Beide räumen den betref-
fenden Migrant*innen kein Recht auf Erteilung eines Aufenthaltsrechts ein,
vielmehr verbleibt die Entscheidung im Ermessen der Mitgliedstaaten. Diese
haben nur nach innerstaatlichem Recht die Bedingungen für die Erteilung
eines solchen Aufenthaltsrechts festzulegen. Die Rechtsordnungen der Mit-
gliedstaaten sehen Aufenthaltstitel für die Opfer von Menschenhandel und
für jene Migrant*innen vor, die unter besonders ausbeuterischen Bedingun-
gen undokumentiert beschäftigt waren bzw bei undokumentiert beschäftig-
ten Minderjährigen. Durch die Erteilung eines rechtmäßigen Aufenthalts
sollen die Opfer vor weiteren strafbaren Handlungen, die gegen sie gesetzt
werden könnten, geschützt werden. Daneben besteht zumeist ein öffentli-
ches Interesse an der Strafverfolgung.
Sonstige Härtefälle
Die Unterkategorie „sonstige Härtefälle“ stellt in Bezug auf viele Regulari-
sierungen einen Auffangregularisierungsszweck im weiteren Sinne dar, da
ganz unterschiedliche Regularisierungen erfasst sein können. Alle vereint,
dass sie sich weder aus völker- noch aus unionsrechtlichen Bezügen ablei-
ten. Wie der Name „sonstige Härtefälle“ bereits indiziert, handelt es sich
dabei um vulnerable Personengruppen oder Personen, die sich in einer
vulnerablen Situation befinden, und anderweitig keine Möglichkeit haben
ihren Aufenthalt zu regularisieren. Eine solche Regularisierung ist die be-
reits erwähnte deutsche „Aufenthaltsgewährung in Härtefällen“.572
Ein anderer, maßgeblicher Erteilungsgrund ist bspw eine bestimmte
Voraufenthaltsdauer. Demnach werden Fälle erfasst, bei denen jeweils eine
bestimmte (faktische und ir/reguläre) Voraufenthaltsdauer maßgeblich für
a.
b.
570 Grundlegend Frei, Menschenhandel und Asyl: Die Umsetzung der völkerrechtli-
chen Verpflichtungen zum Opferschutz im schweizerischen Asylverfahren
(2018).
571 Zur siehe SanktionsRL Vogelrieder, Die Sanktionsrichtlinie: ein weiterer Schritt
auf dem Weg zu einer umfassenden Migrationspolitik der EU, ZAR 2009, 168.
572 §23a AufenthG und siehe Kapitel 5.D.II.1.
Kapitel 2 – Die konzeptionelle Erfassung von Regularisierungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik