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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Opferschutz570 Die Unterkategorie Opferschutz leitet sich aus dem Sekundärrecht der EU ab. Die relevanten Bestimmungen sind Art 8 MenschenhandelsopferRL und Art 13 Abs 4 SanktionsRL.571 Der Adressat*innenkreis der Bestimmungen erfasst Opfer von speziell festgelegten Straftaten. Beide räumen den betref- fenden Migrant*innen kein Recht auf Erteilung eines Aufenthaltsrechts ein, vielmehr verbleibt die Entscheidung im Ermessen der Mitgliedstaaten. Diese haben nur nach innerstaatlichem Recht die Bedingungen für die Erteilung eines solchen Aufenthaltsrechts festzulegen. Die Rechtsordnungen der Mit- gliedstaaten sehen Aufenthaltstitel für die Opfer von Menschenhandel und für jene Migrant*innen vor, die unter besonders ausbeuterischen Bedingun- gen undokumentiert beschäftigt waren bzw bei undokumentiert beschäftig- ten Minderjährigen. Durch die Erteilung eines rechtmäßigen Aufenthalts sollen die Opfer vor weiteren strafbaren Handlungen, die gegen sie gesetzt werden könnten, geschützt werden. Daneben besteht zumeist ein öffentli- ches Interesse an der Strafverfolgung. Sonstige Härtefälle Die Unterkategorie „sonstige Härtefälle“ stellt in Bezug auf viele Regulari- sierungen einen Auffangregularisierungsszweck im weiteren Sinne dar, da ganz unterschiedliche Regularisierungen erfasst sein können. Alle vereint, dass sie sich weder aus völker- noch aus unionsrechtlichen Bezügen ablei- ten. Wie der Name „sonstige Härtefälle“ bereits indiziert, handelt es sich dabei um vulnerable Personengruppen oder Personen, die sich in einer vulnerablen Situation befinden, und anderweitig keine Möglichkeit haben ihren Aufenthalt zu regularisieren. Eine solche Regularisierung ist die be- reits erwähnte deutsche „Aufenthaltsgewährung in Härtefällen“.572 Ein anderer, maßgeblicher Erteilungsgrund ist bspw eine bestimmte Voraufenthaltsdauer. Demnach werden Fälle erfasst, bei denen jeweils eine bestimmte (faktische und ir/reguläre) Voraufenthaltsdauer maßgeblich für a. b. 570 Grundlegend Frei, Menschenhandel und Asyl: Die Umsetzung der völkerrechtli- chen Verpflichtungen zum Opferschutz im schweizerischen Asylverfahren (2018). 571 Zur siehe SanktionsRL Vogelrieder, Die Sanktionsrichtlinie: ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Migrationspolitik der EU, ZAR 2009, 168. 572 §23a AufenthG und siehe Kapitel 5.D.II.1. Kapitel 2 – Die konzeptionelle Erfassung von Regularisierungen 136 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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