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die Erteilung der aufenthaltsrechts-begründenden Entscheidung ist.573 Da-
rüber hinaus kann normiert sein, dass die Voraufenthaltsdauer an einem
bestimmten Stichtag erfüllt werden muss. Genau wie bei Regularisierun-
gen, die unter den Regularisierungszweck „Erwerbstätigkeit und Ausbil-
dung“ subsumiert werden können, wird Voraufenthaltsdauer als einer von
mehreren Faktoren in der Interessensabwägung gem Art 8 EMRK berück-
sichtigt. Der hier dargestellte Regularisierungszweck zeichnet sich aber da-
durch aus, dass die Voraufenthaltsdauer der maßgebliche Erteilungsgrund
ist.
Erwerbstätigkeit und Ausbildung
Der fünfte Regularisierungszweck ist genau wie der in Folge zu analysie-
rende sechste Regularisierungszweck bislang maßgeblich im autonom-na-
tionalen Recht verankert, wobei im Vergleich zu den Regularisierungszwe-
cken 1 bis 4 keine derart ausgeprägte völker- und europarechtliche Durch-
dringung gegeben ist. Die Union hat bspw RL erlassen, die Teilaspekte re-
geln und auch punktuell Rechtsansprüche für einzelne Personenkategori-
en – wie etwa für Studierende – begründen.574 Wie bereits oben angeführt,
besteht also in Bezug auf die diese Regularisierungen ein Mosaik aus uni-
onsrechtlichen und mitgliedstaatlichen Regelungen.
Dieser Regularisierungszweck knüpft im weiteren Sinne an eine Erwerbs-
tätigkeit oder Ausbildung/Lehre an. Hierbei kann es sich um eine selbstän-
dige oder unselbständige Erwerbstätigkeit handeln; in der deutschen Dikti-
on würde man an dieser Stelle von selbstständiger Tätigkeit bzw unselbst-
ständiger Beschäftigung sprechen.575 Darüber hinaus ist ein Anknüpfen an
eine Ausbildung/Lehre ebenso möglich. Konkret beziehen sich die Ertei-
lungsvoraussetzungen also auf eine bereits ausgeübte Erwerbstätigkeit oder
Ausbildung/Lehre576 über einen bestimmten Zeitraum bzw auf die die
Aufnahme einer in Aussicht stehenden Erwerbstätigkeit. Die Erteilung des
Aufenthaltsrechts hat sodann das Ziel die bereits bestehende Erwerbstätig-
5.
573 Dieser Erteilungsgrund konstituiert in einigen Regularisierungen eine der Ertei-
lungsvoraussetzungen, hat aber im Verhältnis zu den anderen Erteilungsvoraus-
setzungen oftmals nur subsidiären Charakter.
574 Siehe nur die StudierendenRL.
575 §2 Abs 2 AufenthG und siehe Kapitel 4.A.II.2.
576 Deutsche bzw österreichische Diktion.
B. Systematisierung von Regularisierungen für den integrierten Rechtsvergleich
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik