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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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die Erteilung der aufenthaltsrechts-begründenden Entscheidung ist.573 Da- rüber hinaus kann normiert sein, dass die Voraufenthaltsdauer an einem bestimmten Stichtag erfüllt werden muss. Genau wie bei Regularisierun- gen, die unter den Regularisierungszweck „Erwerbstätigkeit und Ausbil- dung“ subsumiert werden können, wird Voraufenthaltsdauer als einer von mehreren Faktoren in der Interessensabwägung gem Art 8 EMRK berück- sichtigt. Der hier dargestellte Regularisierungszweck zeichnet sich aber da- durch aus, dass die Voraufenthaltsdauer der maßgebliche Erteilungsgrund ist. Erwerbstätigkeit und Ausbildung Der fünfte Regularisierungszweck ist genau wie der in Folge zu analysie- rende sechste Regularisierungszweck bislang maßgeblich im autonom-na- tionalen Recht verankert, wobei im Vergleich zu den Regularisierungszwe- cken 1 bis 4 keine derart ausgeprägte völker- und europarechtliche Durch- dringung gegeben ist. Die Union hat bspw RL erlassen, die Teilaspekte re- geln und auch punktuell Rechtsansprüche für einzelne Personenkategori- en – wie etwa für Studierende – begründen.574 Wie bereits oben angeführt, besteht also in Bezug auf die diese Regularisierungen ein Mosaik aus uni- onsrechtlichen und mitgliedstaatlichen Regelungen. Dieser Regularisierungszweck knüpft im weiteren Sinne an eine Erwerbs- tätigkeit oder Ausbildung/Lehre an. Hierbei kann es sich um eine selbstän- dige oder unselbständige Erwerbstätigkeit handeln; in der deutschen Dikti- on würde man an dieser Stelle von selbstständiger Tätigkeit bzw unselbst- ständiger Beschäftigung sprechen.575 Darüber hinaus ist ein Anknüpfen an eine Ausbildung/Lehre ebenso möglich. Konkret beziehen sich die Ertei- lungsvoraussetzungen also auf eine bereits ausgeübte Erwerbstätigkeit oder Ausbildung/Lehre576 über einen bestimmten Zeitraum bzw auf die die Aufnahme einer in Aussicht stehenden Erwerbstätigkeit. Die Erteilung des Aufenthaltsrechts hat sodann das Ziel die bereits bestehende Erwerbstätig- 5. 573 Dieser Erteilungsgrund konstituiert in einigen Regularisierungen eine der Ertei- lungsvoraussetzungen, hat aber im Verhältnis zu den anderen Erteilungsvoraus- setzungen oftmals nur subsidiären Charakter. 574 Siehe nur die StudierendenRL. 575 §2 Abs 2 AufenthG und siehe Kapitel 4.A.II.2. 576 Deutsche bzw österreichische Diktion. B. Systematisierung von Regularisierungen für den integrierten Rechtsvergleich 137 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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