Page - 163 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Image of the Page - 163 -
Text of the Page - 163 -
um Fälle, in denen eine Rückführung das Non-Refoulement-Gebot im
Sinne der EMRK und GRC verletzen würde, andererseits um jene Fälle, in
denen die betreffenden Migrant*innen dauerhaft nicht rückführbar sind.
In den beiden Fällen reduziert sich das in Art 6 Abs 4 S 1 Rückführungs-
RL eingeräumte Ermessen der Mitgliedstaaten auf null, da die Rückfüh-
rung als alternative Verfahrensoption nicht durchsetzbar ist.
Unionsverfassungsrechtliche Aufträge in Art 79 Abs 1 AEUV
Nachdem die Einwanderungspolitik betreffend irreguläre Immigration im
Allgemeinen und die RückführungsRL im Detail beleuchtet wurden, wid-
me ich mich im nächsten Punkt den unionsverfassungsrechtlichen Aufträ-
gen. Art 79 Abs 1 AEUV legt Folgendes fest: „Die Union entwickelt eine
gemeinsame Einwanderungspolitik, die in allen Phasen eine wirksame
Steuerung der Migrationsströme, eine angemessene Behandlung von Dritt-
staatsangehörigen, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten,
sowie die Verhütung und verstärkte Bekämpfung von illegaler Einwande-
rung und Menschenhandel gewährleisten soll“. Dies wirft die Frage auf,
welche Zielvorgaben, Möglichkeiten und Schranken den gewählten Be-
grifflichkeiten zugrunde liegen und wie diese zu bewerten sind. Sofern
Art 79 Abs 1 AEUV terminologisch von „Einwanderung“ spricht, umfasst
dies sowohl reguläre und irreguläre Immigrationsvorgänge als auch die
Einreise und den anschließenden Aufenthalt.710
Ich werde die drei maßgeblichen unionsverfassungsrechtlichen Aufträge
analysieren, wobei das Hauptaugenmerk auf die „Verhütung und verstärk-
te Bekämpfung“ irregulärer Einwanderung gelegt wird (I.). Anschließend
beschäftige ich mich mit der Entwicklung einer gemeinsamen Einwande-
rungspolitik in allen Phasen (II.) und der angemessenen Behandlung von
Drittstaatsangehörigen (III.)
Verhütung und verstärkte Bekämpfung irregulärer Einwanderung
Der Vertrag von Maastricht enthielt erstmals eine Bestimmung, die „die
Bekämpfung der illegalen Einwanderung, des illegalen Aufenthalts und
der illegalen Arbeit“ als „gemeinsames Interesse“ der damaligen EG festge-
C.
I.
710 Vgl Thym in Hofmann/Löhr 195f mwN und Bast, Illegaler Aufenthalt und euro-
parechtliche Gesetzgebung, ZAR 2012, 1 (1).
C. Unionsverfassungsrechtliche Aufträge in Art 79 Abs 1 AEUV
163
https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik