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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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um Fälle, in denen eine Rückführung das Non-Refoulement-Gebot im Sinne der EMRK und GRC verletzen würde, andererseits um jene Fälle, in denen die betreffenden Migrant*innen dauerhaft nicht rückführbar sind. In den beiden Fällen reduziert sich das in Art 6 Abs 4 S 1 Rückführungs- RL eingeräumte Ermessen der Mitgliedstaaten auf null, da die Rückfüh- rung als alternative Verfahrensoption nicht durchsetzbar ist. Unionsverfassungsrechtliche Aufträge in Art 79 Abs 1 AEUV Nachdem die Einwanderungspolitik betreffend irreguläre Immigration im Allgemeinen und die RückführungsRL im Detail beleuchtet wurden, wid- me ich mich im nächsten Punkt den unionsverfassungsrechtlichen Aufträ- gen. Art 79 Abs 1 AEUV legt Folgendes fest: „Die Union entwickelt eine gemeinsame Einwanderungspolitik, die in allen Phasen eine wirksame Steuerung der Migrationsströme, eine angemessene Behandlung von Dritt- staatsangehörigen, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, sowie die Verhütung und verstärkte Bekämpfung von illegaler Einwande- rung und Menschenhandel gewährleisten soll“. Dies wirft die Frage auf, welche Zielvorgaben, Möglichkeiten und Schranken den gewählten Be- grifflichkeiten zugrunde liegen und wie diese zu bewerten sind. Sofern Art 79 Abs 1 AEUV terminologisch von „Einwanderung“ spricht, umfasst dies sowohl reguläre und irreguläre Immigrationsvorgänge als auch die Einreise und den anschließenden Aufenthalt.710 Ich werde die drei maßgeblichen unionsverfassungsrechtlichen Aufträge analysieren, wobei das Hauptaugenmerk auf die „Verhütung und verstärk- te Bekämpfung“ irregulärer Einwanderung gelegt wird (I.). Anschließend beschäftige ich mich mit der Entwicklung einer gemeinsamen Einwande- rungspolitik in allen Phasen (II.) und der angemessenen Behandlung von Drittstaatsangehörigen (III.) Verhütung und verstärkte Bekämpfung irregulärer Einwanderung Der Vertrag von Maastricht enthielt erstmals eine Bestimmung, die „die Bekämpfung der illegalen Einwanderung, des illegalen Aufenthalts und der illegalen Arbeit“ als „gemeinsames Interesse“ der damaligen EG festge- C. I. 710 Vgl Thym in Hofmann/Löhr 195f mwN und Bast, Illegaler Aufenthalt und euro- parechtliche Gesetzgebung, ZAR 2012, 1 (1). C. Unionsverfassungsrechtliche Aufträge in Art 79 Abs 1 AEUV 163 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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