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Unerlaubt aufhältige Ausländer*innen trifft – im Gegensatz zur österrei-
chischen Rechtslage923 – von Gesetzes wegen eine Ausreisepflicht,924 wobei
speziell festgelegt ist, in welchen Fällen eine Person keinen Aufenthaltsti-
tel (mehr) besitzt. Ein solche Konstellation ist gegeben, wenn der Aufent-
haltstitel erlischt,925 widerrufen926 oder der*die Betroffene ausgewiesen
wird.927 Davon ist die Frage abzugrenzen, ob die Ausreisepflicht durchge-
setzt, mit anderen Worten vollstreckt, werden kann.928
Eine wichtige Fallkonstellation ist die Folgende: Stellt eine Person einen
Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer (humanitären) Aufenthalts-
erlaubnis, und wird dieser von der zuständigen Ausländerbehörde abge-
lehnt, erlässt die Behörde gleichzeitig eine Abschiebungsandrohung.929 Im
Vergleich zur österreichischen Diktion wird die inhaltlich negative Ent-
scheidung als Ablehnung und nicht als Abweisung bezeichnet.930 Zu be-
achten ist außerdem, wie weiter unten noch ausgeführt wird,931 dass
Rechtsmittel gegen die ablehnende Entscheidung bzw die Abschiebungs-
androhung grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung haben. Die Aus-
reisepflicht wird daher vollziehbar, sobald die gesetzliche Ausreisefrist ver-
strichen ist und insofern kein Eilrechtsschutz erhoben wurde.932 Das
AufenthG verpflichtet grundsätzlich zur unverzüglichen Ausreise, es sei
denn es wurde eine Ausreisefrist gesetzt.933 Letztere beträgt zwischen sie-
ben und 30 Tagen.934
923 Im österreichischen Recht können Fremde zwar unrechtmäßig aufhältig sein,
aber es ist in der Regel ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeenden-
den Maßnahme vonnöten, um dem*der Fremden die Pflicht zur Ausreise aufzu-
erlegen; siehe Kapitel 4.B.II.1.
924 §50 Abs 1 AufenthG; vgl Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht
Rn1045-1049.
925 §51 AufenthG. Vgl Hörich, Abschiebungen 78-80.
926 §52 AufenthG.
927 §53-56 AufenthG; vgl Hörich, Abschiebungen 80ff.
928 Siehe hierzu §58 Abs 2 AufenthG; vgl Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlings-
recht §7 Rn287.
929 Vgl Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht §2 Rn240.
930 Siehe auch unten Kapitel 4.B.II.1.
931 Siehe unten Kapitel 4.A.V.1.
932 §58 Abs 2 AufenthG; vgl Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht §7
Rn287.
933 §50 Abs 2 AufenthG; vgl Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht §2
Rn288.
934 §59 Abs 1 S 1 AufenthG.
Kapitel 4 – Der erforderliche Kontext für den integrierten Rechtsvergleich
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik