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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Unerlaubt aufhältige Ausländer*innen trifft – im Gegensatz zur österrei- chischen Rechtslage923 – von Gesetzes wegen eine Ausreisepflicht,924 wobei speziell festgelegt ist, in welchen Fällen eine Person keinen Aufenthaltsti- tel (mehr) besitzt. Ein solche Konstellation ist gegeben, wenn der Aufent- haltstitel erlischt,925 widerrufen926 oder der*die Betroffene ausgewiesen wird.927 Davon ist die Frage abzugrenzen, ob die Ausreisepflicht durchge- setzt, mit anderen Worten vollstreckt, werden kann.928 Eine wichtige Fallkonstellation ist die Folgende: Stellt eine Person einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer (humanitären) Aufenthalts- erlaubnis, und wird dieser von der zuständigen Ausländerbehörde abge- lehnt, erlässt die Behörde gleichzeitig eine Abschiebungsandrohung.929 Im Vergleich zur österreichischen Diktion wird die inhaltlich negative Ent- scheidung als Ablehnung und nicht als Abweisung bezeichnet.930 Zu be- achten ist außerdem, wie weiter unten noch ausgeführt wird,931 dass Rechtsmittel gegen die ablehnende Entscheidung bzw die Abschiebungs- androhung grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung haben. Die Aus- reisepflicht wird daher vollziehbar, sobald die gesetzliche Ausreisefrist ver- strichen ist und insofern kein Eilrechtsschutz erhoben wurde.932 Das AufenthG verpflichtet grundsätzlich zur unverzüglichen Ausreise, es sei denn es wurde eine Ausreisefrist gesetzt.933 Letztere beträgt zwischen sie- ben und 30 Tagen.934 923 Im österreichischen Recht können Fremde zwar unrechtmäßig aufhältig sein, aber es ist in der Regel ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeenden- den Maßnahme vonnöten, um dem*der Fremden die Pflicht zur Ausreise aufzu- erlegen; siehe Kapitel 4.B.II.1. 924 §50 Abs 1 AufenthG; vgl Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht Rn1045-1049. 925 §51 AufenthG. Vgl Hörich, Abschiebungen 78-80. 926 §52 AufenthG. 927 §53-56 AufenthG; vgl Hörich, Abschiebungen 80ff. 928 Siehe hierzu §58 Abs 2 AufenthG; vgl Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlings- recht §7 Rn287. 929 Vgl Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht §2 Rn240. 930 Siehe auch unten Kapitel 4.B.II.1. 931 Siehe unten Kapitel 4.A.V.1. 932 §58 Abs 2 AufenthG; vgl Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht §7 Rn287. 933 §50 Abs 2 AufenthG; vgl Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht §2 Rn288. 934 §59 Abs 1 S 1 AufenthG. Kapitel 4 – Der erforderliche Kontext für den integrierten Rechtsvergleich 200 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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