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Anwendung dieser Bestimmung ist, dass die Verlängerung nach den allge-
meinen Vorschriften nicht möglich ist und der*die Ausländer*in im Besitz
einer Aufenthaltserlaubnis ist.1029
Gem §25 Abs 3 AufenthG kann Ausländer*innen mit einer humanitären
Aufenthaltserlaubnis auch eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Die
Niederlassungserlaubnis wird von Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira als
„die höchste Stufe der aufenthaltsrechtlichen Verfestigung“1030 im deut-
schen Aufenthaltsrecht bezeichnet, da sie unbefristet ist und zur Ausübung
jeder Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Grundvoraussetzung ist, dass der*die
Ausländer*in fünf Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis war.1031 Be-
stimmte Voraufenthaltszeiten eines vorangegangenen Asylverfahrens kön-
nen hierbei angerechnet werden.1032 Kinder, die vor Erreichung der Volljäh-
rigkeit nach Deutschland eingereist sind, werden dabei privilegiert.1033
Abgrenzungsfragen
Zur Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes werden in der Folge je-
ne Bestimmungen angeführt, die zwar als humanitäre Aufenthaltserlaub-
nis zu qualifizieren sind, aber in der vorliegenden Arbeit aus noch näher
zu erläuternden Gründen nicht analysiert werden. §22 AufenthG nor-
miert die Aufenthaltserlaubnis „Aufnahme aus dem Ausland“. Wie der Na-
me bereits indiziert, muss sich die Person zur Inanspruchnahme der Be-
stimmung im Ausland befinden. Dasselbe gilt für die Neuansiedlung von
Schutzsuchenden gem §23 Abs 4 AufenthG.1034 Folglich sind die Aufent-
haltserlaubnisse nicht als Regularisierung im Sinne der vorliegenden Ar-
beit zu werten und werden vom Untersuchungsbereich der vorliegenden
Arbeit ausgeschlossen.
Die „Aufenthaltsgewährung zur Wahrung völkerrechtlicher oder huma-
nitärer Gründe oder politischer Interessen“ gem §23 Abs 1 AufenthG wird
im rechtsvergleichenden Kapitel 5 ebenfalls nicht beleuchtet. Die tieferge-
hende Analyse entfällt im rechtsvergleichenden Kapitel, weil derzeit keine
4.
1029 Zu den Voraussetzungen siehe Maaßen/Kluth in Kluth/Heusch §25 AufenthG
Rn80ff.
1030 Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht Rn929.
1031 §26 Abs 4 S 1 iVm §9 Abs 2 AufenthG.
1032 §26 Abs 4 S 3 AufenthG und vgl Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufent-
haltsrecht Rn655.
1033 §26 Abs 4 S 4 iVm §35 AufenthG.
1034 Vgl Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht Rn479ff.
Kapitel 4 – Der erforderliche Kontext für den integrierten Rechtsvergleich
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik