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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Page - 212 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

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Anwendung dieser Bestimmung ist, dass die Verlängerung nach den allge- meinen Vorschriften nicht möglich ist und der*die Ausländer*in im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist.1029 Gem §25 Abs 3 AufenthG kann Ausländer*innen mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis auch eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Die Niederlassungserlaubnis wird von Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira als „die höchste Stufe der aufenthaltsrechtlichen Verfestigung“1030 im deut- schen Aufenthaltsrecht bezeichnet, da sie unbefristet ist und zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Grundvoraussetzung ist, dass der*die Ausländer*in fünf Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis war.1031 Be- stimmte Voraufenthaltszeiten eines vorangegangenen Asylverfahrens kön- nen hierbei angerechnet werden.1032 Kinder, die vor Erreichung der Volljäh- rigkeit nach Deutschland eingereist sind, werden dabei privilegiert.1033 Abgrenzungsfragen Zur Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes werden in der Folge je- ne Bestimmungen angeführt, die zwar als humanitäre Aufenthaltserlaub- nis zu qualifizieren sind, aber in der vorliegenden Arbeit aus noch näher zu erläuternden Gründen nicht analysiert werden. §22 AufenthG nor- miert die Aufenthaltserlaubnis „Aufnahme aus dem Ausland“. Wie der Na- me bereits indiziert, muss sich die Person zur Inanspruchnahme der Be- stimmung im Ausland befinden. Dasselbe gilt für die Neuansiedlung von Schutzsuchenden gem §23 Abs 4 AufenthG.1034 Folglich sind die Aufent- haltserlaubnisse nicht als Regularisierung im Sinne der vorliegenden Ar- beit zu werten und werden vom Untersuchungsbereich der vorliegenden Arbeit ausgeschlossen. Die „Aufenthaltsgewährung zur Wahrung völkerrechtlicher oder huma- nitärer Gründe oder politischer Interessen“ gem §23 Abs 1 AufenthG wird im rechtsvergleichenden Kapitel 5 ebenfalls nicht beleuchtet. Die tieferge- hende Analyse entfällt im rechtsvergleichenden Kapitel, weil derzeit keine 4. 1029 Zu den Voraussetzungen siehe Maaßen/Kluth in Kluth/Heusch §25 AufenthG Rn80ff. 1030 Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht Rn929. 1031 §26 Abs 4 S 1 iVm §9 Abs 2 AufenthG. 1032 §26 Abs 4 S 3 AufenthG und vgl Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufent- haltsrecht Rn655. 1033 §26 Abs 4 S 4 iVm §35 AufenthG. 1034 Vgl Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht Rn479ff. Kapitel 4 – Der erforderliche Kontext für den integrierten Rechtsvergleich 212 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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