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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Page - 213 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

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„Anordnungen“ gem §23 Abs 1 AufenthG in Kraft sind und daher keine vertiefte Analyse derselben möglich ist.1035 Die historisch bedeutsame Vor- gängerbestimmung, §32 AuslG, wurde bereits ausführlich dargestellt.1036 Die Altfallregelungen gem §§104a und 104b AufenthG wurden ebenfalls bereits kurz thematisiert.1037 Sie haben als Vorlage für die geltenden §§25a und 25b AufenthG gedient,1038 die in Kapitel 5 näher dargestellt werden. Obwohl die Altfallregelungen gem §§104a und 104b AufenthG noch gel- tendes Recht darstellen, werden sie kaum angewandt, da sie an einen Stichtag (1.7.2007) gebunden sind.1039 Da ohnehin die Nachfolgebestimmungen §§25a und 25b AufenthG analysiert werden, erfolgt keine nähere Analyse der §§104a und 104b AufenthG. Weiters regelt §24 AufenthG eine „Aufenthaltsgewährung zum vorüber- gehenden Schutz“. Diese Bestimmung fußt auf der vorübergehender-Schutz- RL, weshalb sie – wie oben bereits ausgeführt – nicht im Detail analysiert wird.1040 Ebenso wenig die Aufenthaltserlaubnisse für Asylberechtigte,1041 anerkannte Flüchtlinge1042 und subsidiär Schutzberechtigte,1043 da diese auch nicht vom Gegenstand der vorliegenden Arbeit erfasst sind.1044 Aus dem gleichen Grund wird die Aufnahmeanordnung durch das Bundesmi- nisterium für Inneres bei besonders gelagerten politischen Interessen nach §23 Abs 2 AufenthG nicht beleuchtet.1045 Die „Aufenthaltserlaubnis für einen vorübergehenden Aufenthalt aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen oder erheblichen öffentlichen Interessen“ wird nicht analysiert,1046 da das damit einhergehen- de Aufenthaltsrecht für maximal sechs Monate erteilt wird.1047 Folglich fällt sie, wie noch ausgeführt wird, aus der Analyse in Kapitel 5, weil sie die Mindesterteilungsdauer nicht erfüllt.1048 1035 Ebenso wenig wird die Duldung gem §60a Abs 1 AufenthG beleuchtet, die in S 2 auf §23 Abs 1 AufenthG Bezug nimmt; siehe Kapitel 5.A.I.2.a. 1036 Siehe Kapitel 4.A.I. 1037 Siehe Kapitel 4.A.I. 1038 Siehe unten Kapitel 5.B.I.-II. 1039 In dem Sinne Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht Rn688. 1040 Siehe oben Kapitel 2.B.IV.1. 1041 §25 Abs1 AufenthG. 1042 §25 Abs 2 S 1 AufenthG. 1043 §25 Abs 2 S 1 AufenthG. 1044 Siehe oben Kapitel 1.C. 1045 Vgl Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht Rn470ff. 1046 §25 Abs 4 S 1 AufenthG. 1047 §26 Abs 1 S 1 AufenthG. 1048 Siehe die einleitenden Ausführungen in Kapitel 5. A. Deutschland 213 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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