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Kompetenzen und Behörden in Bezug auf das Aufenthaltsrecht
Das deutsche Verwaltungsrecht normiert in Art 30 GG, dass die „Aus-
übung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufga-
ben“, mit anderen Worten die unmittelbare Staatsverwaltung, grundsätz-
lich „Sache der Länder“1049 ist und deshalb von diesen vollzogen wird. Die
einzelnen Kompetenzregelungen unterscheiden sodann zwischen Gesetz-
gebung und Verwaltung.1050
Zunächst zu den Bestimmungen betreffend die Gesetzgebung. Die für
das Aufenthaltsrecht bislang einschlägigste Kompetenzbestimmung findet
sich in Art 74 Abs 1 Z 4 GG („Aufenthalts- und Niederlassungsrecht der
Ausländer“), wobei auch Art 73 Abs 1 Z 3 („Ein- und Auswanderung“)
und Art 74 Abs 1 Z 6 GG („Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertrie-
benen“) nicht außer Acht gelassen werden dürfen.1051 Bast beschreibt
Art 74 Abs 1 Z 4 GG als „solide abgesichertes Sonderordnungsrecht des
Bundes, in dem die Länder keine legislativen Gestaltungsspielräume mehr
besitzen“.1052
Die Verwaltung wird von den Ländern vollzogen,1053 die dabei grund-
sätzlich an die Gesetze gebunden (gesetzesabhängige Verwaltung)1054 sind
und hoheitlich, dh öffentlich-rechtlich,1055 tätig werden. Art 83 GG nor-
miert demnach, dass Bundesgesetze, wie das AufenthG, durch die Verwal-
tungsbehörden der Länder zu vollziehen sind („in eigener Angelegen-
heit“).1056 Der Vollzug des Aufenthaltsrechts im Inland ist grundsätzlich
bei den Ausländerbehörden der Länder angesiedelt.1057 Für die Vollzie-
hung asylrechtlicher Materien und bestimmter aufenthaltsrechtlicher Ent-
scheidungen nach dem dtAsylG ist das BAMF zuständig,1058 bei dem es
sich um eine „selbstständige Bundesoberbehörde“ im Sinne des Art 87
Abs 3 S 1 GG handelt.
IV.
1049 Maurer/Waldhoff, Verwaltungsrecht §22 Rn1 und siehe Art 83ff GG.
1050 Art 72ff bzw Art 83ff GG.
1051 Zum Verhältnis der einzelnen Bestimmungen vertiefend Bast, Aufenthalts-
recht 118-139.
1052 Bast, Aufenthaltsrecht 119 mwN.
1053 Siehe Fn 1049.
1054 Vgl Maurer/Waldhoff, Verwaltungsrecht §1 Rn26.
1055 Vgl Maurer/Waldhoff, Verwaltungsrecht §1 Rn25 und §9 Rn12-14.
1056 Vgl Maurer/Waldhoff, Verwaltungsrecht §22 Rn3.
1057 §71 Abs 1 S 1 AufenthG; vgl Bast, DÖV 2013, 216 und Marx, Aufenthalts-,
Asyl- und Flüchtlingsrecht §2 Rn221.
1058 §5 Abs 1 dtAsylG; vgl Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht
1729-1732.
Kapitel 4 – Der erforderliche Kontext für den integrierten Rechtsvergleich
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik