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Österreich an die*den konkrete*n Arbeitgeber*in geknüpft ist und dieses
bei Beendigung ipso iure wegfällt“.1198
Um eine Beschäftigungsbewilligung zu erlangen, sind bestimmte Vor-
aussetzungen zu erfüllen.1199 Besonders bedeutsam ist die Arbeitsmarkt-
prüfung. Das Arbeitsmarktservice prüft, ob die Lage und Entwicklung des
Arbeitsmarktes die Beschäftigung des*r geduldeten Fremden zulassen.1200
Dies ist dann der Fall, wenn für die zu besetzende offene Stelle weder ein*e
Inländer*in noch ein*e am Arbeitsmarkt verfügbare*r Fremde*r1201 zur
Verfügung steht, der*die bereit und fähig ist, die beantragte Beschäftigung
auszuüben.1202 Werden die Voraussetzungen für das Erteilen einer Beschäf-
tigungsbewilligung kumulativ erfüllt, hat der*die Arbeitgeber*in hierauf
einen Rechtsanspruch.1203
Die innerstaatliche Umsetzung der RahmenRL hat den Anwendungsbe-
reich der Beschäftigungsbewilligung stark eingeschränkt,1204 da seither nur
mehr ausgewählte Personengruppen wie etwa Geduldete, die früher asyl-
berechtigt oder subsidiär schutzberechtigt waren, oder Inhaber*innen
einer „Aufenthaltsberechtigung“ oder „Aufenthaltsberechtigung besonde-
rer Schutz“ erfasst sind.1205 Alle anderen Fremden bzw Ausländer*innen
erhalten einen Aufenthaltstitel, der in der Regel einen Zugang zu unselbst-
ständiger Beschäftigung umfasst.
Sozialleistungen
Für den Fall der Hilfsbedürftigkeit von Fremden gibt es in Österreich so-
wohl die Grundversorgung1206 als auch die Bedarfsorientierte Mindestsi-
cherung. Die Gewährleistung von Grundversorgungsleistungen für hilfs-
und schutzbedürftige Fremde wurde auf Grundlage einer Art 15a B-VG-
3.
1198 Peyrl, Arbeitsmarkt 261.
1199 §4 Abs 1 und 3 AuslBG.
1200 §4 Abs 1 AuslBG; vertiefend Deutsch/Nowotny/Seitz, Ausländerbeschäftigungs-
recht §4 AuslBG Rn4-6.
1201 Wie etwa EWR-Bürger*innen; §2 Abs 6 AuslBG.
1202 §4b Abs 1 AuslBG; näher zu dieser Bestimmung Deutsch/Nowotny/Seitz, Aus-
länderbeschäftigungsrecht §4b AuslBG.
1203 Vgl Deutsch/Nowotny/Seitz, Ausländerbeschäftigungsrecht §4 AuslBG Rn2.
1204 BGBlI 72/2013.
1205 Vgl Deutsch/Nowotny/Seitz, Ausländerbeschäftigungsrecht §4 AuslBG Rn2.
1206 Siehe Grundversorgungsgesetz - Bund 2005, BGBl405/1991 idF BGBlI
56/2018; vertiefend Frahm, Zugang zu adäquater Grundversorgung für Asylsu-
chende aus menschenrechtlicher Perspektive, juridikum 2013, 464.
Kapitel 4 – Der erforderliche Kontext für den integrierten Rechtsvergleich
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik