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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Österreich an die*den konkrete*n Arbeitgeber*in geknüpft ist und dieses bei Beendigung ipso iure wegfällt“.1198 Um eine Beschäftigungsbewilligung zu erlangen, sind bestimmte Vor- aussetzungen zu erfüllen.1199 Besonders bedeutsam ist die Arbeitsmarkt- prüfung. Das Arbeitsmarktservice prüft, ob die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes die Beschäftigung des*r geduldeten Fremden zulassen.1200 Dies ist dann der Fall, wenn für die zu besetzende offene Stelle weder ein*e Inländer*in noch ein*e am Arbeitsmarkt verfügbare*r Fremde*r1201 zur Verfügung steht, der*die bereit und fähig ist, die beantragte Beschäftigung auszuüben.1202 Werden die Voraussetzungen für das Erteilen einer Beschäf- tigungsbewilligung kumulativ erfüllt, hat der*die Arbeitgeber*in hierauf einen Rechtsanspruch.1203 Die innerstaatliche Umsetzung der RahmenRL hat den Anwendungsbe- reich der Beschäftigungsbewilligung stark eingeschränkt,1204 da seither nur mehr ausgewählte Personengruppen wie etwa Geduldete, die früher asyl- berechtigt oder subsidiär schutzberechtigt waren, oder Inhaber*innen einer „Aufenthaltsberechtigung“ oder „Aufenthaltsberechtigung besonde- rer Schutz“ erfasst sind.1205 Alle anderen Fremden bzw Ausländer*innen erhalten einen Aufenthaltstitel, der in der Regel einen Zugang zu unselbst- ständiger Beschäftigung umfasst. Sozialleistungen Für den Fall der Hilfsbedürftigkeit von Fremden gibt es in Österreich so- wohl die Grundversorgung1206 als auch die Bedarfsorientierte Mindestsi- cherung. Die Gewährleistung von Grundversorgungsleistungen für hilfs- und schutzbedürftige Fremde wurde auf Grundlage einer Art 15a B-VG- 3. 1198 Peyrl, Arbeitsmarkt 261. 1199 §4 Abs 1 und 3 AuslBG. 1200 §4 Abs 1 AuslBG; vertiefend Deutsch/Nowotny/Seitz, Ausländerbeschäftigungs- recht §4 AuslBG Rn4-6. 1201 Wie etwa EWR-Bürger*innen; §2 Abs 6 AuslBG. 1202 §4b Abs 1 AuslBG; näher zu dieser Bestimmung Deutsch/Nowotny/Seitz, Aus- länderbeschäftigungsrecht §4b AuslBG. 1203 Vgl Deutsch/Nowotny/Seitz, Ausländerbeschäftigungsrecht §4 AuslBG Rn2. 1204 BGBlI 72/2013. 1205 Vgl Deutsch/Nowotny/Seitz, Ausländerbeschäftigungsrecht §4 AuslBG Rn2. 1206 Siehe Grundversorgungsgesetz - Bund 2005, BGBl405/1991 idF BGBlI 56/2018; vertiefend Frahm, Zugang zu adäquater Grundversorgung für Asylsu- chende aus menschenrechtlicher Perspektive, juridikum 2013, 464. Kapitel 4 – Der erforderliche Kontext für den integrierten Rechtsvergleich 230 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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