Page - 236 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Image of the Page - 236 -
Text of the Page - 236 -
rüber hinaus werden die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen und Ver-
sagungsgründe sowie das Verfahrensende dargestellt.
Antragstellung
Der Antrag auf einen „Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen
Gründen“ kann persönlich beim BFA gestellt werden,1240 auch wenn
der*die Fremde bei der Antragsstellung über kein Aufenthaltsrecht ver-
fügt. Der angestrebte Aufenthaltstitel ist hierbei genau zu bezeichnen,1241
ansonsten hat das BFA einen Verbesserungsauftrag zu erteilen.1242 Nach
den Grundsätzen des österreichischen Verwaltungsrechts müssen die Vor-
aussetzungen nicht nur im Zeitpunkt der Antragstellung, sondern – ver-
einfacht gesagt – auch im Entscheidungszeitpunkt der zuständigen Behör-
de1243 bzw des zuständigen Verwaltungsgerichts1244 vorliegen.
Für unrechtmäßig aufhältige Fremde ist besonders relevant, dass ein An-
trag auf Erteilung eines „Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen
Gründen“ kein Aufenthaltsrecht1245 begründet und dem Erlass und der
Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen grundsätzlich nicht
entgegensteht.1246 Das AsylG normiert jedoch eine Ausnahme, wonach das
BFA die rechtskräftige Entscheidung des Verfahrens abzuwarten hat und
eine aufenthaltsbeendende Maßnahme daher nicht vollstrecken kann (fak-
tischer Abschiebeschutz):1247 Wenn das Verfahren zum Erlass der Rück-
a.
1240 §58 Abs 5 AsylG.
1241 §58 Abs 6 AsylG.
1242 §13 Abs 3 AVG.
1243 Vgl Hengstschläger/Leeb, AVG (Stand 1.7.2005, rdb.at) §39 AVG Rn41f. Siehe
etwa zum NAG VwGH 22.2.2018, Ra 2018/22/0018 oder zur Asylgewährung
gem AsylG VwGH 3.5.2016, Ra 2015/18/0212.
1244 VwGH 21.10.2014, Ro 2014/03/0076
1245 §58 Abs 13 S 1 AsylG und §16 Abs 5 BFA-VG. AA Filzwieser/Frank/Kloibmül-
ler/Raschhofer (Hrsg), Kommentar Asyl- und Fremdenrecht (2016) §55 AsylG
K 7, §56 AsylG K 6 und §57 AsylG K 5 mit Hinweis auf VwGH 22.10.2009,
2009/21/0293. Filzwieser/Frank/Kloibmüller/Raschhofer weisen hierbei auf die
Rspr des VwGH betreffend die alte Rechtslage hin, wonach „ein allgemeines
Recht abgeleitet werden [kann], die Entscheidung über einen Antrag“ nach
§§55-57 AsylG im Inland abzuwarten.
1246 Vertiefend zur Vorgängerbestimmung §44b Abs 3 NAG idF BGBlI 122/2009
Völker, Verschafft die bloße Antragstellung auf einen „humanitären“ Aufent-
haltstitel ein Bleiberecht? VfGH versus VwGH, migraLex 2010, 60.
1247 §58 Abs 13 S 4 AsylG.
Kapitel 4 – Der erforderliche Kontext für den integrierten Rechtsvergleich
236
https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik