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reichischen Staat wird.1287 Die Prüfung der zusätzlichen Voraussetzungen
erfolgt amtswegig, wobei das BFA die nach dem NAG zuständige Behörde
hierüber unverzüglich zu verständigen hat.1288 Teilt das BFA das Erfüllen
der zusätzlichen Voraussetzungen mit, ist die „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“
ohne weitere Prüfung zu erteilen.1289 Mit der Erteilung der „Rot-Weiß-Rot
– Karte plus“ geht ein uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang einher1290
und sie gilt für die Dauer von zwei Jahren.1291 Liegen die zusätzlichen Vor-
aussetzungen nicht vor, ist erneut eine „Aufenthaltsberechtigung besonde-
rer Schutz“ zu erteilen.1292
Fremde mit einer „Aufenthaltsberechtigung“ oder „Aufenthaltsberechti-
gung plus“ können lediglich eine „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ gem §41a
Abs 9 Z 1 und 2 NAG beantragen, wobei eine amtswegige Erteilung nicht
vorgesehen ist.1293 Eine „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ hat das BFA an jene
Fremde zu erteilen, die seit zwölf Monaten eine „Aufenthaltsberechtigung
plus“ oder eine „Aufenthaltsberechtigung“ besitzen und über Deutsch-
kenntnisse auf A2-Niveau verfügen oder zum Entscheidungszeitpunkt eine
Erwerbstätigkeit ausüben und damit die Geringfügigkeitsgrenze über-
schreiten.1294 Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht ein Rechtsan-
spruch auf Erteilung.1295 Die Antragsstellung einer „Rot-Weiß-Rot – Karte
plus“ ist als Erstantrag im Sinne des NAG zu werten.1296 Da es sich um kei-
nen Verlängerungsantrag handelt, stellt sich die Frage nach der rechtlichen
Qualität des Aufenthalts vor allem im Zusammenhang mit der Erlangung
eines unbefristeten Niederlassungsrechts, insofern die „Rot-Weiß-Rot –
Karte plus“ erst nach Ablauf der „Aufenthaltsberechtigung“ oder „Aufent-
haltsberechtigung plus“ erteilt wird. Nach der VwGH-Rspr ist der Aufent-
halt nach Ablauf der „Aufenthaltsberechtigung“ oder „Aufenthaltsberech-
1287 §59 Abs 4 Z 3 iVm §60 Abs 2 AsylG.
1288 §59 Abs 5 AsylG.
1289 ErläutRV 1803 BlgNR 24. GP, 51.
1290 §3 Abs 1 AuslBG und §8 Abs 1 Z 2 NAG; vertiefend Peyrl, Die Neuordnung
der Arbeitskräftemigration nach Österreich („Rot-Weiß-Rot-Karte“),
DRdA 2011, 476 und Kreuzhuber, Arbeitsmigration nach Österreich – Eck-
punkte und erste Erfahrungen zur Rot-Weiß-Rot-Karte, ZAR 2014, 13.
1291 §41 Abs 5 S 1 NAG.
1292 §59 Abs 4 AsylG.
1293 ErläutRV 1803 BlgNR 24. GP, 77.
1294 Siehe hierzu bereits Kapitel 4.B.III.2.d.
1295 Peyrl in Abermann/Czech/Kind/Peyrl (Hrsg), NAG Kommentar2 (2019) §41a
NAG Rn16.
1296 ErläutRV 1803 BlgNR 24. GP, 73f und VwGH 23.6.2015, Ra 2014/22/0199.
Kapitel 4 – Der erforderliche Kontext für den integrierten Rechtsvergleich
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik