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können sie sowohl die Verwaltungs- als auch die Verfassungsgerichtsbar-
keit in Anspruch nehmen.
Verwaltungsgerichtsbarkeit
In Spanien ist seit langem eine Verwaltungsgerichtsbarkeit etabliert, die
eine vollumfängliche Kontrolle jeglichen Verwaltungshandelns, vor allem
der Exekutive, erlaubt.1572 Sie ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit.1573
Bevor die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Detail dargestellt wird, ist es
zuvor notwendig, kurz auf die verwaltungsrechtlichen Rechtsmittel einzu-
gehen.1574 Gegen abweisende Entscheidungen über eine Aufenthaltsberech-
tigung, die in der Regel den Verwaltungsweg erschöpfen,1575 ist das Erheben
eines Einspruchs („Recurso de Reposición“) möglich.1576 Dieser ist an die
Ausländerbehörde zu richten,1577 die den Bescheid erlässt. Deshalb ist eine
Berufung („Recurso Ordinario de Alzada“), die an die höherrangige Verwal-
tungsbehörde zu richten wäre, unzulässig.1578 Der Einspruch genießt keine
aufschiebende Wirkung.1579 Dieses verwaltungsrechtliche Rechtsmittel ist
fakultativ, dh es kann, muss aber von den Betroffenen nicht in Anspruch
genommen werden, um anschließend den verwaltungsgerichtlichen Weg zu
bestreiten. Die Frist zur Einbringung beträgt einen Monat.1580
Greift der*die Ausländer*in jedoch auf den Einspruch als Rechtsmittel
zurück, prüft die zuständige Ausländerbehörde, ob die vorgebrachten Ar-
gumente zutreffen oder nicht. Bis zur Entscheidung über den Einspruch
ist das Einbringen einer verwaltungsgerichtlichen Klage unzulässig.1581 Im
Gegensatz zur verwaltungsgerichtlichen Klage beläuft sich die Entschei-
1.
1572 LJCA und vgl Parejo Alfonso, Derecho Administrativo 1029ff.
1573 Art 3 und 24 Ley Orgánica 6/1985, de 1 de julio, del Poder Judicial, BOE 157
v2.7.1985 letzte Änderung v28.10.2015; vgl Parejo Alfonso, Derecho Adminis-
trativo 1034f.
1574 Vgl zur alten Rechtslage Conde Antequera in Monereo Pérez/Fernández Avilés/
Triguero 337-339.
1575 Zusatzbestimmung 14 REDYLE und siehe Fn 1482.
1576 Art 123f LPAC.
1577 Zur Zuständigkeit der Ausländerbehörden siehe bereits Kapitel 4.C.IV.
1578 Art 121f LPAC; vgl Parejo Alfonso, Derecho Administrativo 1004f.
1579 Siehe nur Art 117 LPAC; vgl Parejo Alfonso, Derecho Administrativo 1003
und 1007 sowie García Vitoria, Revista General de Derecho Constitucional
2015/20, 9f in Bezug auf Ausweisungsentscheidungen.
1580 Art 124 Abs 1 LPAC.
1581 Art 123 Abs 2 LPAC; vgl Parejo Alfonso, Derecho Administrativo 1005.
Kapitel 4 – Der erforderliche Kontext für den integrierten Rechtsvergleich
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik