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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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können sie sowohl die Verwaltungs- als auch die Verfassungsgerichtsbar- keit in Anspruch nehmen. Verwaltungsgerichtsbarkeit In Spanien ist seit langem eine Verwaltungsgerichtsbarkeit etabliert, die eine vollumfängliche Kontrolle jeglichen Verwaltungshandelns, vor allem der Exekutive, erlaubt.1572 Sie ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit.1573 Bevor die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Detail dargestellt wird, ist es zuvor notwendig, kurz auf die verwaltungsrechtlichen Rechtsmittel einzu- gehen.1574 Gegen abweisende Entscheidungen über eine Aufenthaltsberech- tigung, die in der Regel den Verwaltungsweg erschöpfen,1575 ist das Erheben eines Einspruchs („Recurso de Reposición“) möglich.1576 Dieser ist an die Ausländerbehörde zu richten,1577 die den Bescheid erlässt. Deshalb ist eine Berufung („Recurso Ordinario de Alzada“), die an die höherrangige Verwal- tungsbehörde zu richten wäre, unzulässig.1578 Der Einspruch genießt keine aufschiebende Wirkung.1579 Dieses verwaltungsrechtliche Rechtsmittel ist fakultativ, dh es kann, muss aber von den Betroffenen nicht in Anspruch genommen werden, um anschließend den verwaltungsgerichtlichen Weg zu bestreiten. Die Frist zur Einbringung beträgt einen Monat.1580 Greift der*die Ausländer*in jedoch auf den Einspruch als Rechtsmittel zurück, prüft die zuständige Ausländerbehörde, ob die vorgebrachten Ar- gumente zutreffen oder nicht. Bis zur Entscheidung über den Einspruch ist das Einbringen einer verwaltungsgerichtlichen Klage unzulässig.1581 Im Gegensatz zur verwaltungsgerichtlichen Klage beläuft sich die Entschei- 1. 1572 LJCA und vgl Parejo Alfonso, Derecho Administrativo 1029ff. 1573 Art 3 und 24 Ley Orgánica 6/1985, de 1 de julio, del Poder Judicial, BOE 157 v2.7.1985 letzte Änderung v28.10.2015; vgl Parejo Alfonso, Derecho Adminis- trativo 1034f. 1574 Vgl zur alten Rechtslage Conde Antequera in Monereo Pérez/Fernández Avilés/ Triguero 337-339. 1575 Zusatzbestimmung 14 REDYLE und siehe Fn 1482. 1576 Art 123f LPAC. 1577 Zur Zuständigkeit der Ausländerbehörden siehe bereits Kapitel 4.C.IV. 1578 Art 121f LPAC; vgl Parejo Alfonso, Derecho Administrativo 1004f. 1579 Siehe nur Art 117 LPAC; vgl Parejo Alfonso, Derecho Administrativo 1003 und 1007 sowie García Vitoria, Revista General de Derecho Constitucional 2015/20, 9f in Bezug auf Ausweisungsentscheidungen. 1580 Art 124 Abs 1 LPAC. 1581 Art 123 Abs 2 LPAC; vgl Parejo Alfonso, Derecho Administrativo 1005. Kapitel 4 – Der erforderliche Kontext für den integrierten Rechtsvergleich 278 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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