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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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schäftigung bzw zu Sozialleistungen „bestraft“ wird. Darüber hinaus spielt das Verschulden bei der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis eine Rol- le.1697 In Bezug auf die tatsächlichen Abschiebehindernisse ist auch auf den neu eingeführten §60b AufenthG idF „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ hinzuwei- sen. Jenen vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, bei denen Grund zur Annahme besteht, dass die Abschiebung aus selbst zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden kann, wird eine Duldung gem §60a Abs 4 AufenthG idF „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ mit dem Zusatz „für Personen mit unge- klärter Identität“ erteilt.1698 Diese stellt somit einen „Unterfall“1699 der Duldung dar. Gem §60b Abs 1 S 1 AufenthG idF „Geordnete-Rückkehr- Gesetz“ verfügen die Behörden im Hinblick auf die Frage, ob ein selbstver- schuldetes Ausreisehindernis vorliegt, über keinen Ermessensspielraum mehr.1700 Neben den bereits bestehenden Passbeschaffungsplichten, wurden „besondere“ in §60 Abs 3 AufenthG idF „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ festgelegt.1701 Die „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ wird nicht nur auf jene Ausländer*innen Anwendung finden, die nach Inkrafttre- ten am 21.8.2019 erstmals geduldet werden, sondern auch auf jene, die bereits zuvor geduldet wurden, und deren Duldung verlängert wird oder bei denen die Duldung aus einem anderen Grund geprüft wird.1702 §60b AufenthG idF „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ findet keine Anwendung auf Ausländer*innen, die eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung besit- zen.1703 Mit der Erteilung der „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ gehen weitreichende Sanktionen einher, die vor allem den Status betreffen (Erwerbstätigkeitsverbot und Leistungskürzungen).1704 Außerdem werden jene Zeiten, in denen man im Besitz einer solchen Duldung ist, nicht als Vorduldungszeiten angerechnet.1705 Dies wird beträchtliche Auswirkungen 1697 Siehe Kapitel 5.C.II.1. 1698 §60b S 2 AufenthG idF „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. 1699 Eichler, Das Migrationspaket – Beilage zum Asylmagazin 8–9/2019, 64. 1700 Dies ergibt sich aus dem Wortlaut „wird (…) erteilt“. In diesem Sinne Eichler, Das Migrationspaket – Beilage zum Asylmagazin 8–9/2019, 65. 1701 Kritisch Eichler, Das Migrationspaket – Beilage zum Asylmagazin 8–9/2019, 65-68. 1702 §105 Abs 1 AufenthG idF „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. 1703 §105 Abs 3 AufenthG idF „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ und siehe Kapi- tel 5.E.III.1. 1704 Siehe Kapitel 5.A.I.2.b. 1705 §60b Abs 5 S 1 AufenthG idF „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“; vgl BT- Drs 19/10047, 39. Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen 298 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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