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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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auf die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis gem §§25a und 25b AufenthG und einer Beschäftigungs- oder Ausbildungsduldung haben, weshalb es zu einer gravierenden Verschlechterung der aufenthaltsrechtlichen Perspekti- ven kommt.1706 Laut Eichler wird dadurch „die seit langem beabsichtigte Stigmatisierung und Entrechtung einer ganzen Personengruppe“1707 umge- setzt. Zu beachten ist jedoch, dass man die unterlassenen Passbeschaffungs- handlungen jederzeit nachholen und derart die Pflichtverletzung heilen kann.1708 Folglich ist dem*der Ausländer*in die Duldung „ohne den Zusatz ‚für Personen mit ungeklärter Identität‘ auszustellen“.1709 Durch die Heilung entfalten die die Duldungszeiten vor Ausstellung der „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ wieder „aufenthaltsrechtliche Wirkung“ und sind in der Folge „auf die Voraufenthaltszeiten für die §§25a und b AufenthG anrechenbar“.1710 Insgesamt ist die „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ im Sinne der vorliegenden Arbeit als qualifizierter irregulärer Aufenthalt zu werten.1711 Durch die Einführung der „Duldung für Personen mit ungeklärter Iden- tität“ nähert sich die deutsche Rechtslage der bestehenden österreichischen Rechtslage an.1712 So wird nämlich bereits bei der Erteilung der Duldung geprüft, ob der*die Ausländer*in die Unmöglichkeit der Ausreise selbst- ständig verschuldet hat und dementsprechend bloß die „Duldung für Per- sonen mit ungeklärter Identität“ erteilt. Aus den dargelegten Gründen ist die vor dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ bestehende Rechtslage vorzugs- würdig. Status Die Duldung ist schriftlich in Form einer Bescheinigung auszustellen,1713 wobei es sich hier nach deutschem Verwaltungsrecht um einen begünsti- b. 1706 Vgl Eichler, Das Migrationspaket – Beilage zum Asylmagazin 8–9/2019, 71 und siehe Kapitel 5.B.I.1.-2. und Kapitel 5.E.III.1. 1707 Eichler, Das Migrationspaket – Beilage zum Asylmagazin 8–9/2019, 64. 1708 §60b Abs 4 AufenthG idF „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ und siehe Kapi- tel 5.E.III.1. 1709 §60b Abs 4 S 4 AufenthG idF „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. 1710 Eichler, Das Migrationspaket – Beilage zum Asylmagazin 8–9/2019, 71 mit Ver- weis auf BT-Drs 19/10047, 39. 1711 Siehe Kapitel 2.B.I.a. 1712 Siehe Kapitel 5.A.I.3.a. 1713 §60a Abs 4 AufenthG. Siehe zum Inhalt §78 Abs 7 AufenthG. A. Nichtrückführbarkeit 299 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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