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„Aufenthaltserlaubnis bei zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten“
– Deutschland
Die „Aufenthaltserlaubnis bei zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten“
gem §25 Abs 3 AufenthG kann genau wie die „Aufenthaltserlaubnis für
vollziehbar Ausreisepflichtige, wenn die Ausreise aus rechtlichen oder tat-
sächlichen Gründen unmöglich ist“, erteilt werden, wenn die Ausreise aus
rechtlichen Gründen unmöglich und mit dem Wegfall der Ausreisehinder-
nisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.1805 Die „nationalen Abschie-
bungsverbote“ gem §60 Abs 5 und 7 AufenthG1806 sind als Ableitung von
Art 3 EMRK und der RückführungsRL zu qualifizieren, auch wenn es sich
um einen rein deutschen Abschiebungsschutz handelt, der in die „verblei-
bende nationale Regelungskompetenz“1807 fällt. Die „nationalen Abschie-
bungsverbote“ sind auch im Zusammenhang mit der „Aufenthaltserlaub-
nis für vollziehbar Ausreisepflichtige, wenn die Ausreise aus rechtlichen
oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist“, einschlägig. Ende 2017 waren
73.367 Ausländer*innen im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gem §25
Abs 3 AufenthG.1808
Erteilungsvoraussetzungen
§60 Abs 5 und 7 AufenthG bezieht sich auf „zielstaatsbezogene Abschie-
bungsverbote“, wobei sich §60 Abs 5 AufenthG vor allem aus der EMRK
ableiten lässt.1809 Hier ist nicht nur Art 3 EMRK zu nennen, vielmehr sind
auch andere aus der EMRK ableitbare „Abschiebungsverbote“ zu gewähr-
leisten.1810 Ein praktisch relevanter Anwendungsfall ist das Vorliegen eines
Ausschlusstatbestands vom subsidiären Schutz.1811 §60 Abs 7 AufenthG
lässt sich vor allem aus dem GG ableiten.1812 Liegt ein „zielstaatsbezogenes
Abschiebungsverbot“ vor, ist die Aufenthaltserlaubnis gem §25 Abs 3
1.
a.
1805 Siehe Kapitel 5.C.II.
1806 Siehe Kapitel 5.A.I.2.a.
1807 Göbel-Zimmermann/Masuch/Hruschka in Huber §60 AufenthG Rn70; zustim-
mend Koch in Kluth/Heusch §60 AufenthG Rn39f.
1808 BT-Drs 19/633, 6.
1809 Göbel-Zimmermann/Masuch/Hruschka in Huber §60 AufenthG Rn57f.
1810 Vgl Göbel-Zimmermann/Masuch/Hruschka in Huber §60 AufenthG Rn61ff.
1811 Vgl Göbel-Zimmermann/Masuch/Hruschka in Huber §60 AufenthG Rn63.
1812 Vgl Göbel-Zimmermann/Masuch/Hruschka in Huber §60 AufenthG Rn70-76.
A. Nichtrückführbarkeit
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik