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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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„Aufenthaltserlaubnis bei zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten“ – Deutschland Die „Aufenthaltserlaubnis bei zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten“ gem §25 Abs 3 AufenthG kann genau wie die „Aufenthaltserlaubnis für vollziehbar Ausreisepflichtige, wenn die Ausreise aus rechtlichen oder tat- sächlichen Gründen unmöglich ist“, erteilt werden, wenn die Ausreise aus rechtlichen Gründen unmöglich und mit dem Wegfall der Ausreisehinder- nisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.1805 Die „nationalen Abschie- bungsverbote“ gem §60 Abs 5 und 7 AufenthG1806 sind als Ableitung von Art 3 EMRK und der RückführungsRL zu qualifizieren, auch wenn es sich um einen rein deutschen Abschiebungsschutz handelt, der in die „verblei- bende nationale Regelungskompetenz“1807 fällt. Die „nationalen Abschie- bungsverbote“ sind auch im Zusammenhang mit der „Aufenthaltserlaub- nis für vollziehbar Ausreisepflichtige, wenn die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist“, einschlägig. Ende 2017 waren 73.367 Ausländer*innen im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gem §25 Abs 3 AufenthG.1808 Erteilungsvoraussetzungen §60 Abs 5 und 7 AufenthG bezieht sich auf „zielstaatsbezogene Abschie- bungsverbote“, wobei sich §60 Abs 5 AufenthG vor allem aus der EMRK ableiten lässt.1809 Hier ist nicht nur Art 3 EMRK zu nennen, vielmehr sind auch andere aus der EMRK ableitbare „Abschiebungsverbote“ zu gewähr- leisten.1810 Ein praktisch relevanter Anwendungsfall ist das Vorliegen eines Ausschlusstatbestands vom subsidiären Schutz.1811 §60 Abs 7 AufenthG lässt sich vor allem aus dem GG ableiten.1812 Liegt ein „zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot“ vor, ist die Aufenthaltserlaubnis gem §25 Abs 3 1. a. 1805 Siehe Kapitel 5.C.II. 1806 Siehe Kapitel 5.A.I.2.a. 1807 Göbel-Zimmermann/Masuch/Hruschka in Huber §60 AufenthG Rn70; zustim- mend Koch in Kluth/Heusch §60 AufenthG Rn39f. 1808 BT-Drs 19/633, 6. 1809 Göbel-Zimmermann/Masuch/Hruschka in Huber §60 AufenthG Rn57f. 1810 Vgl Göbel-Zimmermann/Masuch/Hruschka in Huber §60 AufenthG Rn61ff. 1811 Vgl Göbel-Zimmermann/Masuch/Hruschka in Huber §60 AufenthG Rn63. 1812 Vgl Göbel-Zimmermann/Masuch/Hruschka in Huber §60 AufenthG Rn70-76. A. Nichtrückführbarkeit 311 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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