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AufenthG aufgrund der besseren Rechtsstellung „vorrangig“ im Verhältnis
zur Aufenthaltserlaubnis gem §25 Abs 5 AufenthG zu erteilen.1813
Ein weiterer Fall kann bei einer im Zielstaat nicht behandelbaren Krank-
heit gegeben sein.1814 Eine Gefahr ist dann „konkret“, wenn die Verschlech-
terung alsbald nach der Abschiebung eintreten würde.1815 Zur Beurteilung
der Gefahr müssen alle zielstaatsbezogenen Umstände, vor allem jene, die zu
einer Verschlechterung des Zustands führen können, berücksichtigt wer-
den.1816 §60 Abs 7 S 2 AufenthG besagt, dass es sich um eine lebensbedrohli-
che oder schwerwiegende Erkrankung handeln muss, die sich durch die
Abschiebung1817 wesentlich oder sogar lebensbedrohlich verschlechtern
würde.1818 Grundsätzlich ist es hierbei aber nicht erforderlich, dass die
medizinische Versorgung im Zielstaat gleichwertig mit der deutschen ist.1819
Darüber hinaus reicht es aus, wenn diese nur in einem bestimmten Gebiet
des Zielstaats gewährleistet wird.1820 Der*dem Betroffenen ist es somit
zuzumuten, sich in einen bestimmten Teil des Landes zu begeben, um die
dort vorhandene ausreichende Gesundheitsversorgung in Anspruch zu neh-
men.1821 Die deutsche Gesetzgebung hat diese gesetzlichen Regelungen
eingeführt um „Abschiebungshindernisse aus vermeintlich gesundheitli-
chen Gründen“ zu reduzieren, da „die Behörden in quantitativer und
qualitativer Hinsicht vor große Herausforderungen“1822 gestellt werden.
Anderorts wurde festgestellt, dass die Aufenthaltserlaubnis dem Grunde
nach mit der EGMR-Rspr vereinbar ist.1823
1813 Siehe Kapitel 5.C.II.1.
1814 So auch Koch in Kluth/Heusch §60 AufenthG Rn28.
1815 So NVwZ-RR 2012, 529 Rn34 mwN.
1816 Vgl Hager, Abschiebung trotz schwerer Krankheit? Die gesetzlichen Neurege-
lungen zu Abschiebungshindernissen aus gesundheitlichen Gründen, Asylma-
gazin 2016, 160 (161).
1817 Hager, Asylmagazin 2016, 162.
1818 §60 Abs 7 S 2 AufenthG; vgl NVwZ-RR 2012, 529 Rn34 mwN. Kritisch Hager,
Asylmagazin 2016, 161.
1819 §60 Abs 7 S 3 AufenthG; vgl Thym, Die Auswirkungen des Asylpakets II,
NVwZ 2016, 409 (412).
1820 §60 Abs 7 S 4 AufenthG.
1821 Kritisch Hager, Asylmagazin 2016, 162.
1822 BT-Drs 18/7538, 11.
1823 Vertiefend zu zwei völker- bzw europarechtswidrigen Punkten Hinterberger/
Klammer in Filzwieser/Taucher 139.
Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik