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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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AufenthG aufgrund der besseren Rechtsstellung „vorrangig“ im Verhältnis zur Aufenthaltserlaubnis gem §25 Abs 5 AufenthG zu erteilen.1813 Ein weiterer Fall kann bei einer im Zielstaat nicht behandelbaren Krank- heit gegeben sein.1814 Eine Gefahr ist dann „konkret“, wenn die Verschlech- terung alsbald nach der Abschiebung eintreten würde.1815 Zur Beurteilung der Gefahr müssen alle zielstaatsbezogenen Umstände, vor allem jene, die zu einer Verschlechterung des Zustands führen können, berücksichtigt wer- den.1816 §60 Abs 7 S 2 AufenthG besagt, dass es sich um eine lebensbedrohli- che oder schwerwiegende Erkrankung handeln muss, die sich durch die Abschiebung1817 wesentlich oder sogar lebensbedrohlich verschlechtern würde.1818 Grundsätzlich ist es hierbei aber nicht erforderlich, dass die medizinische Versorgung im Zielstaat gleichwertig mit der deutschen ist.1819 Darüber hinaus reicht es aus, wenn diese nur in einem bestimmten Gebiet des Zielstaats gewährleistet wird.1820 Der*dem Betroffenen ist es somit zuzumuten, sich in einen bestimmten Teil des Landes zu begeben, um die dort vorhandene ausreichende Gesundheitsversorgung in Anspruch zu neh- men.1821 Die deutsche Gesetzgebung hat diese gesetzlichen Regelungen eingeführt um „Abschiebungshindernisse aus vermeintlich gesundheitli- chen Gründen“ zu reduzieren, da „die Behörden in quantitativer und qualitativer Hinsicht vor große Herausforderungen“1822 gestellt werden. Anderorts wurde festgestellt, dass die Aufenthaltserlaubnis dem Grunde nach mit der EGMR-Rspr vereinbar ist.1823 1813 Siehe Kapitel 5.C.II.1. 1814 So auch Koch in Kluth/Heusch §60 AufenthG Rn28. 1815 So NVwZ-RR 2012, 529 Rn34 mwN. 1816 Vgl Hager, Abschiebung trotz schwerer Krankheit? Die gesetzlichen Neurege- lungen zu Abschiebungshindernissen aus gesundheitlichen Gründen, Asylma- gazin 2016, 160 (161). 1817 Hager, Asylmagazin 2016, 162. 1818 §60 Abs 7 S 2 AufenthG; vgl NVwZ-RR 2012, 529 Rn34 mwN. Kritisch Hager, Asylmagazin 2016, 161. 1819 §60 Abs 7 S 3 AufenthG; vgl Thym, Die Auswirkungen des Asylpakets II, NVwZ 2016, 409 (412). 1820 §60 Abs 7 S 4 AufenthG. 1821 Kritisch Hager, Asylmagazin 2016, 162. 1822 BT-Drs 18/7538, 11. 1823 Vertiefend zu zwei völker- bzw europarechtswidrigen Punkten Hinterberger/ Klammer in Filzwieser/Taucher 139. Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen 312 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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