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genannt werden.1832 Darüber hinaus gibt es taxativ normierte, zwingende
Versagungsgründe, wobei vor allem das Begehen einer Straftat von erhebli-
cher Bedeutung ist.1833 Liegt ein solcher Ausschlussgrund vor, ist die Per-
son nur zu dulden und ihr ist keine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.1834
Die Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs 3 AufenthG berechtigt nicht un-
mittelbar zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit,1835 weshalb eine Erlaubnis
der Ausländerbehörde erforderlich ist.1836 Über die Erlaubnis entscheidet
die Ausländerbehörde autonom,1837 wobei keine Vorrangprüfung er-
folgt.1838 Mit der „Aufenthaltserlaubnis bei zielstaatsbezogenen Abschiebe-
verboten“ geht ein Anspruch auf Leistungen gem SGBII oder Sozialhilfe
gem SGBXII einher.1839
„Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“ für Geduldete –
Österreich
Eine „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“ kann gem §57 Abs 1
AsylG basierend auf drei taxativ festgelegten Tatbeständen erteilt werden.1840
In der Folge wird zunächst §57 Abs 1 Z 1 AsylG thematisiert. Die anderen
beiden Tatbestände werden in der Unterkategorie „Opferschutz“ des Regu-
larisierungszwecks „Vulnerabilität“ behandelt.1841
2.
1832 VGH München Beck Rechtssache 2005, 16071. Die genannten Ausschluss-
gründe können aber im Sinne einer richtlinienkonformen Interpretation nicht
angewandt werden, wenn in Umsetzung der StatusRL ein „Abschiebungsver-
bot“ nach §60 Abs 7 AufenthG festgestellt wird; in dem Sinne Maaßen/Kluth
in Kluth/Heusch §25 AufenthG Rn32.
1833 Siehe §25 Abs 3 S 3 AufenthG; vertiefend Göbel-Zimmermann in Huber §25
AufenthG Rn23-28. Diese wurden in Umsetzung von Art 17 StatusRL einge-
führt.
1834 Vgl Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht §5 Rn41 und siehe Kapi-
tel 5.A.I.2.a.
1835 §4 Abs 2 S 1 AufenthG.
1836 Gem §39 Abs 2 AufenthG ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
nicht (mehr) erforderlich.
1837 Vgl Maor in Kluth/Heusch (Hrsg), BeckOK Ausländerrecht (18. Edition,
Stand 1.5.2018) §4 AufenthG Rn30.
1838 §31 BeschV.
1839 Vgl Frings/Janda/Keßler/Steffen, Sozialrecht Rn756 und Huber/Eichenhofer/
Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht Rn546.
1840 §57 Abs 1 AsylG und ErläutRV 1803 BlgNR 24. GP, 47.
1841 Siehe Kapitel 5.D.I.1.
Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik