Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Seite - 314 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 314 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

Bild der Seite - 314 -

Bild der Seite - 314 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

Text der Seite - 314 -

genannt werden.1832 Darüber hinaus gibt es taxativ normierte, zwingende Versagungsgründe, wobei vor allem das Begehen einer Straftat von erhebli- cher Bedeutung ist.1833 Liegt ein solcher Ausschlussgrund vor, ist die Per- son nur zu dulden und ihr ist keine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.1834 Die Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs 3 AufenthG berechtigt nicht un- mittelbar zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit,1835 weshalb eine Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich ist.1836 Über die Erlaubnis entscheidet die Ausländerbehörde autonom,1837 wobei keine Vorrangprüfung er- folgt.1838 Mit der „Aufenthaltserlaubnis bei zielstaatsbezogenen Abschiebe- verboten“ geht ein Anspruch auf Leistungen gem SGBII oder Sozialhilfe gem SGBXII einher.1839 „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“ für Geduldete – Österreich Eine „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“ kann gem §57 Abs 1 AsylG basierend auf drei taxativ festgelegten Tatbeständen erteilt werden.1840 In der Folge wird zunächst §57 Abs 1 Z 1 AsylG thematisiert. Die anderen beiden Tatbestände werden in der Unterkategorie „Opferschutz“ des Regu- larisierungszwecks „Vulnerabilität“ behandelt.1841 2. 1832 VGH München Beck Rechtssache 2005, 16071. Die genannten Ausschluss- gründe können aber im Sinne einer richtlinienkonformen Interpretation nicht angewandt werden, wenn in Umsetzung der StatusRL ein „Abschiebungsver- bot“ nach §60 Abs 7 AufenthG festgestellt wird; in dem Sinne Maaßen/Kluth in Kluth/Heusch §25 AufenthG Rn32. 1833 Siehe §25 Abs 3 S 3 AufenthG; vertiefend Göbel-Zimmermann in Huber §25 AufenthG Rn23-28. Diese wurden in Umsetzung von Art 17 StatusRL einge- führt. 1834 Vgl Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht §5 Rn41 und siehe Kapi- tel 5.A.I.2.a. 1835 §4 Abs 2 S 1 AufenthG. 1836 Gem §39 Abs 2 AufenthG ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht (mehr) erforderlich. 1837 Vgl Maor in Kluth/Heusch (Hrsg), BeckOK Ausländerrecht (18. Edition, Stand 1.5.2018) §4 AufenthG Rn30. 1838 §31 BeschV. 1839 Vgl Frings/Janda/Keßler/Steffen, Sozialrecht Rn756 und Huber/Eichenhofer/ Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht Rn546. 1840 §57 Abs 1 AsylG und ErläutRV 1803 BlgNR 24. GP, 47. 1841 Siehe Kapitel 5.D.I.1. Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen 314 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
zurück zum  Buch Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich"
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten