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wohl auf die tatsächliche, vierjährige Schulbesuchszeit als auch auf den
„erfolgreichen“ Abschluss bezieht.1910
Genau wie bei der „Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration“
ist eine maßgebliche Erteilungsvoraussetzung, dass die Person im Sinne
des §60a Abs 2 AufenthG geduldet oder gem §55 dtAsylG „gestattet“ ist
oder über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt. Zu beachten sind hierbei die
durch das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ eingeführten Neuerungen, spezi-
ell die „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“.1911
Darüber hinaus dürfen keine Anhaltspunkte für ein fehlendes Demokra-
tiebekenntnis vorliegen, wobei davon auszugehen ist, dass diese Vorausset-
zung erfüllt ist, insofern nicht Gegenteiliges bekannt ist.1912 Weiters ist
eine „positive Integrationsprognose“ im Sinne einer „Gesamtbetrachtung
aller bisherigen Integrationsleistungen u. der konkreten individuellen Le-
bensverhältnisse“1913 zu treffen.
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist gem §25a Abs 1 S 3
AufenthG zu versagen, wenn die Abschiebung aufgrund eigener falscher
Angaben des*r Ausländers*in oder aufgrund seiner*ihrer Täuschung über
seine*ihre Identität und Staatsangehörigkeit ausgesetzt ist. Diese Formulie-
rung ist ident mit jener in Bezug auf die „Aufenthaltserlaubnis bei nach-
haltiger Integration“, weshalb auf die Ausführungen oben verwiesen
wird.1914
Aufenthaltsrecht
Genau wie §25b Abs 1 AufenthG, normiert §25a Abs 1 AufenthG einen
„Soll“-Anspruch auf Erteilung im Sinne eines gebundenen Ermessens.1915
Die Aufenthaltserlaubnis kann für längstens drei Jahre erteilt werden.1916
Sie berechtigt zur Erwerbstätigkeit gem §25a Abs 4 AufenthG. Die Verlän-
gerung ist gem §8 Abs 1 AufenthG möglich, wobei die Voraussetzungen
in Bezug auf das Höchstalter und den Duldungsstatus nicht erneut vorlie-
2.
1910 Wunderle/Röcker in Bergmann/Dienelt §25a AufenthG Rn12; aA Röder, Asylma-
gazin 2016, 116.
1911 §60b AufenthG idF „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ und siehe ausführlich Kapi-
tel 5.B.I.1.
1912 §25a Abs 1 Z 5 AufenthG. Röder, Asylmagazin 2016, 116.
1913 Wunderle/Röcker in Bergmann/Dienelt §25a AufenthG Rn14.
1914 Siehe Kapitel 5.B.I.1.
1915 Röder, Asylmagazin 2016, 116.
1916 §26 Abs 1 S 1 AufenthG. B. Soziale Bindungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik